Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» · 21 Seiten
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Die Gründe für die beschriebene Entwicklung liegen einerseits darin, dass das Kostenwachstum in den vergangenen Jahren nicht wirksam gebremst werden konnte. Zum anderen hat sich der Anteil der Kantone an der Prämienverbilligung über die Jahre deutlich reduziert. Das Anliegen der Initiative, die Prämienbelastung der Versicherten zu begrenzen, ist somit im Grundsatz berechtigt. Zur Dämpfung der Kostenentwicklung hat der Bundesrat ein umfassendes Kostendämpfungsprogramm erarbeitet. Die Übertragung von Finanzierungslasten auf den Bund stellt keine überzeugende Antwort auf den teilweisen Rückzug einiger Kantone auf die Finanzierung der Prämienverbilligung dar. In diesem Sinne geht die Initiative zu weit.
4.2 Auswirkungen der Initiative bei einer Annahme
4.2.1 Finanzielle Auswirkungen: Schätzung des Initiativkomitees
Das Initiativkomitee schätzt die Mehrkosten der Initiative basierend auf den Zahlen 2016 auf 3,2 bis 4 Milliarden Franken pro Jahr. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat diese Schätzung im Auftrag des Initiativkomitees berechnet35. Er basiert dabei gemäss eigenen Angaben auf folgenden Vorgaben, die das Initiativkomitee zur Umsetzung der Initiative vorschlägt:
• Als verfügbares Einkommen gilt das steuerbare Einkommen, minus Sozialabzüge für Kinder, junge Erwachsene und Alleiner-
ziehende, plus 1/5 des Reinvermögens; diese Sozialabzüge sollen verhindern, dass diese Versicherten schlechter gestellt werden als mit den heutigen Prämienverbilligungen; das Initiativkomitee schlägt als Sozialabzüge vor: 7’000 Franken je Kind und junge Erwachsene und 3'500 Franken je Alleinerziehendenhaushalt;
• Als Referenzprämien gelten die vom BAG berechneten Standardprämien nach Alterskategorie;
• Etablierung einer Anspruchsobergrenze: Das Initiativkomitee schlägt vor, dazu den maximal versicherten Verdienst in der
obligatorischen Unfallversicherung zu verwenden (seit 1.1.2016: 148 200 Franken). Damit sollen die Prämien der etwa 20 Prozent am besten verdienenden Haushalte nicht verbilligt werden, auch wenn sie das verfügbare Einkommen mehr als 10 Prozent belasten.
Der SGB berechnet die Mehrkosten zuerst mit kantonalen Daten. Diese rechnet er dann auf die ganze Schweiz hoch. Ausgangspunkt sind dabei Musterhaushalte, die er so gewählt hat, dass sie möglichst genau der Haushaltsverteilung der SILC-Erhebung36 (Statistics on Income and Living Conditions) entsprechen. Das Bundesamt für Statistik erhebt dabei die Einkommen und Lebensbedingungen der Haushalte in der Schweiz. Der SGB gibt an, dass er bei seiner Modellberechnung viele Annahmen treffen musste. Unter anderem gewichtete er für die Kosten-Hochrechnung die verschiedenen Kantone mehr oder weniger. Kantone mit einem grösseren Bevölkerungsanteil und/oder einem höheren Pro-Kopf-Einkommen gewichtete er dabei stärker.
Initiativkomitee und SGB äussern sich nicht zur Kostenentwicklung im Verlaufe der Zeit.
4.2.2 Finanzielle Auswirkungen: Schätzung des BAG
Berechnungsmodell auf Basisjahr 2019
Basierend auf eigenen Berechnungen schätzt das BAG die Mehrkosten auf Basis der Daten des Jahres 2019 auf 0.7 Milliarden Franken. Dieses Berechnungsmodell basiert auf der BFS Statistik (Haushaltsbudgeterhebung, 2015–2017)37. Alle Haushalte sind fünf Einkommensklassen zugeteilt, von denen jede genau 20 Prozent aller Haushalte umfasst. Das BAG hat mit Hilfe des durchschnittlichen Bruttoeinkommens und der durchschnittlichen Haushaltszusammensetzung nach Alterskategorie die Standardprämie und Prämienbelastung der Haushalte innerhalb der Einkommensklassen berechnet. Es hat alle Vorgaben gemäss Initiative berücksichtigt und auf die Einkommensklassen gemäss «Haushaltsbudgeterhebung 2015-17» angewendet:
• Für das verfügbare Einkommen stellte es auf die steuerbaren Einkünfte ab, minus Sozialabzüge für Kinder, junge Erwachsene
und Alleinerziehende, plus 1/5 des Reinvermögens. Für die steuerbaren Einkünfte rechnete es den Mittelwert des Bruttoeinkommens minus die Sozialabzüge.
• Gemäss Initiative fliessen die Haushalts-Steuerausgaben nicht in die Berechnungen ein. Dafür hat das BAG aber die vom Initia-
tivkomitee vorgeschlagenen Sozialabzüge abgezogen: für Kinder und junge Erwachsene je 7’000 Franken, für Alleinerziehende 3'500 Franken.
• Die Vermögenwerte pro Haushalt nach Einkommen sind nicht publiziert. Das BAG hat Näherungswerte hergeleitet38 und ab
Einkommensklasse 4 angerechnet, also ab einem monatlichen Haushaltseinkommen von rund 10'000 Franken. Bei dieser Einkommensklasse hat es ein durchschnittliches Haushaltsvermögen von 25'000 Franken berücksichtigt.
35 Siehe dazu das Dossier des SGB «Höhere Prämienverbilligungen gegen die Krankenkassen-Prämienlast» vom Januar 2015: https://www.sgb.ch/fileadmin/user_upload/Bilder/Symbolbilder_Artikel/108df_DL-BO-DG_Praemienverbilligung.pdf
36 https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/wirtschaftliche-soziale-situation-bevoelkerung/erhebungen/silc.html
37 Bundesamt für Statistik, Haushaltsbudgeterhebung, BFS-Nummer: je-d-20.02.01.00.12
38 Bundesamt für Statistik, Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung, BFS-Nummer: je-d-20.02.03.01