Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» · 21 Seiten
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Das KVG erlaubt den Kantonen, Listen säumiger Prämienzahlender zu führen. Die Versicherer schieben für die Versicherten, die auf diesen Listen erfasst sind, die Kostenübernahme für Leistungen auf. Sie übernehmen die Kosten erst, wenn alle ausstehenden Forderungen bezahlt sind. Davon ausgenommen sind nur Notfallbehandlungen (Art. 64a Abs. 7 KVG).
2.2 Daten
2.2.1 Prämien
Das BAG verwendete bis 2017 die Standardprämie als Kennzahl, um die Prämienentwicklung zu beurteilen. Sie wird aus den Prämien für eine Versicherung mit Unfalldeckung, ohne Einschränkung der Wahl des Leistungserbringers berechnet. Für Erwachsene wird eine Franchise von 300 Franken angenommen. Für Kinder wird keine Franchise angenommen. Um die Standardprämien zu berechnen, werden die Prämien mit den regionalen Beständen je Versicherer des Vorvorjahres gewichtet. Zum Beispiel werden die Prämien 2021 mit den regionalen Beständen 2019 gewichtet. Denn dies sind die letzten erhobenen Bestände bei der Berechnung der Standardprämie 2021 im Herbst 2020.
In den letzten Jahren haben immer mehr Versicherte Versicherungen mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers gewählt. Im Jahr 2019 haben rund 73,4 Prozent der Versicherten eine solche Versicherung mit einer Franchise von 300 Franken oder mit einer Wahlfranchise gewählt. Rund 16,6 Prozent der Versicherten haben eine Versicherung ohne solche Einschränkung mit einer Franchise von 300 Franken gewählt.
Rund 10 Prozent der Versicherten haben eine Versicherung ohne solche Einschränkung mit einer Wahlfranchise gewählt16.
Seit 2018 verwendet das BAG deshalb auch die mittlere Prämie als Kennzahl. Diese erfasst auch die Prämien der besonderen Versicherungsformen (Wahlfranchisen, eingeschränkte Wahl des Leistungserbringers). Das BAG berechnet den Durchschnitt über alle Prämien. Dazu gewichtet es die Verteilung der Versicherten auf die verschiedenen Prämien.
Die Standardprämie der Erwachsenen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist von 2008 bis 2021 um 54,3 Prozent gestiegen, was einem jährlichen Wachstum von 3,4 Prozent entspricht17. Dieses Wachstum und das der mittleren Prämie können derjenigen der Haushaltsbruttoeinkommen18 und der Nominallöhne19 gegenübergestellt werden:
2008 bis 2021 2008 bis 2017
Standard- Mittlere Haushalts- Nominal- Standard- Mittlere
Prämie Prämie Brutto- Löhne Prämie Prämie
Einkommen
Durchschnittliches 3.4% 2.9% 1.2% 0.9% 4% 3.4%
jährliches Wachstum
Wachstum im Zeitabschnitt 54.3% 44.7% 11.6% 7.9% 42.2% 35.7%
In absoluten Beträgen erhöhte sich die Standardprämie für Erwachsene (26 Jahre und älter) zwischen 2008 und 2018 von 314.60 Franken auf 465.30 Franken, das heisst um 150.70 Franken (+47,9 Prozent).20 Im gleichen Zeitraum ist der standardisierte monatliche Brutto-Medianlohn von 6'050 Franken auf 6'538 Franken gestiegen, was einer absoluten Zunahme um 488 Franken und einer relativen Zunahme von 8,1 Prozent entspricht.21 Der Lohn am unteren Quartil der Lohnverteilung (25-%-Perzentil) stieg im Zeitraum 2008-2018 von 4'746 Franken auf 5'156 Franken und nahm damit relativ betrachtet (+8,6 Prozent) etwas stärker und absolut betrachtet (+410 Franken) etwas weniger stark zu als der Medianlohn. Es ist zu beachten, dass sich der standardisierte Medianlohn sowie das untere Quartil auf ein Vollzeitäquivalent beziehen. Die Gegenüberstellung dieser Zahlen verdeutlicht, dass es stark von der Haushaltsstruktur abhängt (Anzahl Erwerbstätige, Beschäftigungsgrad, Anzahl der versicherten Personen), inwieweit sich der überproportionale Anstieg der OKP-Prämien gegenüber der standardisierten Lohnentwicklung in einer zunehmenden finanziellen Belastung des Haushalts niederschlägt.
2.2.2 Prämienverbilligung
Im Jahr 2019 haben Bund und Kantone die Prämien mit 4 973 Mio. Franken verbilligt, wobei der Bund 2 827 Mio. und die Kantone 2 146 Mio. Franken beigetragen haben. Die Anteile der Kantone liegen zwischen 10,9 (BE) und 65,6 (VD) Prozent. Im Durchschnitt haben die Kantone 43,1 Prozent beigetragen. Der Anteil der Kantone ist in den letzten Jahren gesunken. Im Jahr 2010 betrug er rund
16 www.bag.admin.ch/zahlen-und-statistiken/statistiken-zur-krankenversicherung/statistik-der-obligatorischen-krankenversicherung, Tabelle 7.07
17 a.a.O. Tabellen 8.01 & 8.08
18 Bundesamt für Statistik, Haushaltsbudgeterhebung, BFS-Nummer: je-d-20.02.01.00.12 Die letzte verfügbare Erhebung über den Zeitraum 2015 bis 2017 wurde im November 2019 veröffentlicht. Die nächste Veröffentlichung wird auf Ende 2022 erwartet.
19 https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken.assetdetail.8046224.html, BFS-Nummer: je-d-03.04.03.02.01
20 Die Standardprämie junger Erwachsener (19-25 Jahre) erhöhte sich zwischen 2008 und 2018 von 248 auf 432.50 Franken (+184.50 Franken / +74,4 Prozent) und jene von Kindern (0-18 Jahre) von 75.30 auf 110.50 Franken (+35.20 Franken / +46,7 Prozent). Quelle: Statistik der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2018
21 Datenquelle: Bundesamt für Statistik, Schweizerische Lohnstrukturerhebung LSE, https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home.gnpdetail.2019- 0502.html (Zahlen verfügbar bis 2018)