Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» · 21 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht

Der Bund hat zudem die Prämien von rund 600 Personen, die eine schweizerische Rente beziehen und in der Europäischen Union, in Island oder Norwegen wohnen, mit etwa einer Million Franken verbilligt. Diese Prämienverbilligung wurde in den Schätzungen zu den finanziellen Auswirkungen der Initiative und des Gegenvorschlags nicht berücksichtigt.

2.2.3 Prämienverbilligung für Versicherte, die Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen

Die Durchschnittsprämien, die den Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, höchstens angerechnet werden, entsprechen den Standardprämien. Im Jahr 2019 wurden von den 4 973 Millionen Franken, welche zur Verbilligung der Prämien aufgewendet wurde, 1 902 Millionen für EL -Beziehende und 800 Millionen für Sozialhilfe-Beziehende aufgewendet27. Somit blieben 2 271 Millionen (4 973 – {1 902 + 800}), um die Prämien der übrigen Versicherten zu verbilligen. Dieser Betrag entspricht knapp 46 Prozent der gesamten Prämienverbilligung.

2.2.4 Prämienausstände

Im Jahr 2019 (2018) haben die Versicherer rund 412 000 (421 000) Versicherte für ausstehende Prämien und Kostenbeteiligungen betrieben. Zudem hatten die Kantone, die damals Listen säumiger Prämienzahlender führten, rund 33 000 (28 000) Versicherte auf ihren Listen erfasst28. Solche Listen führen die Kantone Aargau, Luzern, Schaffhausen, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Zug. Graubünden hat seine Liste Ende Juli 2018, Solothurn hat seine Liste Ende 2019 abgeschafft.

Im Jahr 2019 haben die Kantone den Versicherern rund 392 Mio. Franken für Zahlungsausstände von rund 174 000 Versicherten bezahlt. Damit übernahmen sie fast 6 Mio. Franken mehr als im Vorjahr29.

2.2.5 Kostenbeteiligung

Die schweizerische Bevölkerung beteiligt sich im internationalen Vergleich vergleichsweise stark an den Gesundheitskosten. Zu diesem Schluss ist die OECD in ihrem Bericht zum Schweizer Gesundheitswesen gekommen (OECD/WHO 2011, S. 69). 2014 finanzierte die schweizerische Bevölkerung gemäss den OECD-Statistiken 26,7 Prozent der Gesundheitsausgaben privat, während der Durchschnitt der OECD 20,2 Prozent betrug. Die Zahlungen pro Kopf liegen selbst kaufkraftbereinigt in der Schweiz klar am höchsten. Das liegt allerdings nicht nur an den Elementen der Kostenbeteiligung in der OKP, sondern auch daran, dass verschiedene Leistungen nicht oder nur teilweise von der sozialen Krankenversicherung oder anderen Systemen der sozialen Sicherheit gedeckt sind (namentlich Zahnmedizin oder Langzeitpflege). Die Kostenbeteiligung (Selbstbehalt und Franchise) gibt den Versicherten einen Anreiz, auf medizinisch nicht erforderliche Behandlungen zu verzichten. Die hohe Kostenbeteiligung kann auch darauf zurück zu führen sein, dass die Versicherten Wert auf eine gute Gesundheitsversorgung legen.

2.3 Politisches Umfeld der Prämienverbilligung

2.3.1 Ausgangslage

Die Räte gewährten den Kantonen bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) auf 2008 bewusst einen grossen Handlungsspielraum, wie stark und zugunsten welcher Versicherten sie die Prämien verbilligen. Damit wollten die Räte den Kantonen ermöglichen, Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und Steuern, für die sie weitgehend zuständig sind, optimal aufeinander abzustimmen. Dies erklärte der Bundesrat in seinen Antworten auf mehrere Vorstösse (15.3783, 16.3494, 16.3498 siehe unten).

In seiner Antwort vom 2. September 2015 auf die Interpellation Rechsteiner 15.3783 «Krankenkassenprämien. Verbesserungen bei den Prämienverbilligungen» erklärt der Bundesrat, dass er die Entwicklung der Prämienverbilligung beobachtet. Er hält eine über die Jahre grösser werdende Differenz zwischen seinem Anteil und dem Kantonsanteil, wie dies in den letzten Jahren beobachtet werden konnte, für nicht wünschbar. Diese Aussage bestätigt er in seiner Antwort vom 15. Mai 2019 auf die Interpellation Sozialdemokratische Fraktion 19.3023 «Individuelle Prämienverbilligung. Bundesgerichtsurteil gibt den Weg vor».

In seinen Stellungnahmen vom 31. August 2016 auf die Motionen Maury Pasquier 16.3494 und Sozialdemokratische Fraktion 16.3498 «Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Höchstens 10 Prozent des Haushaltsbudgets !» geht der Bundesrat davon aus, dass die Kantone weiterhin einen angemessenen Beitrag an die Prämienverbilligungen leisten.

In seiner Stellungnahme vom 21. August 2019 auf die Motion Arslan 19.3920 «Faire Prämienverbilligungsbeiträge der Kantone» hält der Bundesrat fest, dass beim NFA von einer etwa je hälftigen finanziellen Beteiligung von Bund und Kantonen ausgegangen wurde. Somit bewertet er die Abnahme der kantonalen Beiträge als problematisch.

27 A.a.O., Tabelle 4.06 (Betrag für Sozialhilfe-Beziehende ohne Kanton Freiburg)

28 A.a.O., Tabelle 7.11

29 A.a.O., Tabelle 4.10