Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» · 21 Seiten
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• Referenzprämien sind die vom Bundesamt für Gesundheit BAG berechneten gesamtschweizerischen Standardprämien nach
Alterskategorie. Das BAG gewichtet die Prämien nach Versichertenbeständen, Kanton, Prämienregion und Krankenversicherer, wenn es die Standardprämie berechnet. Somit erübrigen sich weitere Gewichtungen für dieses Berechnungsmodell.
• Etablierung einer Anspruchsobergrenze: Die Prämien der 20 Prozent am besten verdienenden Haushalte sollen nicht verbilligt
werden, auch wenn ihre Belastung höher als die 10 Prozent sein sollte. Berücksichtigt sind also die Einkommensklassen 1-4, welche 80 Prozent aller Haushalte abbilden.
Das Berechnungsmodell des BAG hat gegenüber demjenigen des SGB den Vorteil, dass keine grösseren Annahmen gemacht werden mussten, weil keine fehlenden Kantonsdaten herzuleiten und/oder zu interpretieren waren.
Die auf der letzten Haushaltserhebungsstatistik (2015-2017) basierten Berechnungen zeigen, dass alle Haushalte in den ersten drei Einkommensklassen (bis 9'990 Franken) IPV berechtigt sind. Bei der vierten Einkommensklasse mit Bruttoeinkommen zwischen 9'991 und 13'621 Franken wären nur die Haushalte im unteren Bereich im Jahr 2019 berechtigt. Da sich die errechneten Mehrkosten auf Mittelwerten der Bruttoeinkommen abstützen, fallen 2019 keine Mehrkosten für diese vierte Einkommensklasse im Modell an. Die jeweiligen Mittelwerte der Bruttoeinkommen wurden gemäss der jährlichen durchschnittlichen Wachstumsrate (2008 bis 2017) auf das Jahr 2019 hochgerechnet39. Die EL- und Sozialhilfebezüger sind im Modell der untersten Einkommensklasse zugeordnet, also Haushalten mit Einkommen kleiner als 5'000 Franken.
Kostenentwicklung über 2019 hinaus
Simulationen des BAG haben ergeben, dass die jährlichen Mehrkosten bei Annahme der Initiative stark ansteigen. Grund dafür ist die Deckelung der Prämienbelastung bei 10 Prozent bei der Initiative. Sie hat zur Folge, dass die jährlichen Prämienerhöhungen zum grössten Teil durch die Prämienverbilligung finanziert werden; d.h. dass die öffentliche Hand einen immer grösseren Anteil der Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernehmen müsste. Massgebend für die Einschätzung der Mehrkosten und der finanziellen Konsequenzen der Initiative sind somit nicht die dargelegten Zahlen auf dem Basisjahr 2019, sondern die Hochrechnung auf ein hypothetisches Einführungsjahr. Bei der Hochrechnung wird von einem unveränderten Bruttoeinkommen und Vermögen ausgegangen. Wegen der Deckelung der Prämienbelastung auf 10 Prozent müssten Bund und Kantone einen grossen Teil des Kostenanstiegs in der Grundversicherung (bis zu 100 Prozent für eine Mehrzahl der Haushalte) verbilligen. Das BAG stellt für seine Schätzung der Kostenentwicklung auf die Standardprämie der Erwachsenen ab. Es geht davon aus, dass diese in den nächsten Jahren ähnlich steigen wird wie in den vergangenen Jahren. Zwischen 2008 und 2021 ist sie jährlich durchschnittlich um 3,4 Prozent gestiegen40. Deshalb nimmt das BAG für seine Hochrechnung an, dass sie auch in den kommenden Jahren jährlich durchschnittlich um 3,4 Prozent steigen wird.
Die Prämien von EL- und Sozialhilfebezügern werden heute überdurchschnittlich zu anderen Bezügern verbilligt. Deshalb geht das BAG davon aus, dass ihre Prämien schon heute so stark verbilligt werden, dass ihre Prämienbelastung unter 10 Prozent liegt. Somit nimmt es an, dass die Prämienverbilligung für diese beiden Gruppen wie die Standardprämie der Erwachsenen um 3,4 Prozent jährlich zunehmen wird.
Weiter hat das BAG angenommen, dass auch die übrigen Prämienverbilligungsausgaben über die nächsten Jahre um 3,4 Prozent jährlich steigen werden.
Schätzung für 2024: Mehrkosten von 4,5 Milliarden für Bund und Kantone
Bei Annahme der Initiative und einer möglichen Einführung im Jahr 2024 schätzt das BAG die Mehrkosten basierend auf seinem Berechnungsmodell auf rund 4,5 Milliarden Franken für Bund und Kantone. Dies entspricht jährlichen Mehrkosten von knapp 750 Millionen über den beobachteten Zeitraum (2019-2024). Von 2019 bis 2024 wachsen diese Mehrkosten jährlich um 12.6 Prozent.
Dieser jährliche Kostenanstieg kann auch im folgenden Kontext gesehen bzw. erklärt werden. Im Jahr 2019 wurden Prämien und Kostenbeteiligungen von 36,8 Milliarden bezahlt41. Jeder Kostenanstieg über dieses «Basisvolumen» müsste in Zukunft für 80 Prozent der Haushalte verbilligt werden.
4.2.3 Auswirkungen auf den Bund
Gemäss Kostenschätzungsmodell des BAG würden die gesamten IPV-Beiträge im Jahr 2024 bei Annahme der SP-Initiative 10,4 Milliarden betragen. Da der Bund gemäss Initiative verpflichtet ist, mindestens zwei Drittel der Prämienverbilligung zu finanzieren, müsste er insgesamt 6,9 Milliarden verbilligen. Im Vergleich zum heutigen System, bei dem die IPV-Bundesausgaben auf 3,3 Milliarden geschätzt werden, entspricht das Mehrkosten von rund 3,642 Milliarden für den Bund im Jahr 2024. Pro Jahr ist mit einem Wachstum des Bundesbeitrags von über 500 Millionen zu rechnen. Damit erhöht sich die Mehrbelastung aus der Initiative bis 2027
39 Vergleiche Anhang 1: Entwicklung Bruttoeinkommen nach Haushalten und Einkommensklassen
40 a.a.O Tabelle 8.01: Standardprämien
41 a.a.O Tabellen 3.06: Prämiensoll & 2.10: Kostenbeteiligungen
42 Werte sind auf eine Dezimalstelle gerundet. Summe der Einzelwerte muss nicht notwendigerweise Totalbetrag ergeben.