Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/69: Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen) · 21 Seiten

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3.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen

Die Verlängerung des GVO-Moratoriums ist eine Weiterführung des Status quo und benötigt keine Abstimmung von Aufgaben und Finanzen.

3.3 Umsetzungsfragen

Die Umsetzung der Moratoriumsverlängerung um vier Jahre bedarf keiner neuen bzw. besonderen Massnahmen. Die Anpassung der Regelung im Gentechnikgesetz in zeitlicher Hinsicht entspricht materiell dem bisher geltenden Recht und bedeutet, dass die zuständigen Bundesbehörden für den Anbau von GVO bis zum 31. Dezember 2025 keine Bewilligungen erteilen dürfen.

4 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln

Art. 37a

Bei Art. 37a soll einzig der Zeitraum für das Moratorium um vier Jahre bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden. Die bestehende Regelung bleibt somit in materieller Hinsicht unverändert, d.h. für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten vermehrungsfähigen Pflanzen und Pflanzenteilen, gentechnisch verändertem Saatgut und anderem pflanzlichen Vermehrungsmaterial sowie gentechnisch veränderten Tieren zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken, dürfen bis zum Ablauf des Moratoriums keine Bewilligungen erteilt werden.

Vom Moratorium nicht betroffen sind die Tätigkeiten im geschlossenen System (Labor, Gewächshaus, etc.), Freisetzungsversuche sowie die Anwendungsbereiche Arzneimittel, Futtermittel, Lebensmittel und Dünger. Die Forschung und Entwicklung in den vom Moratorium betroffenen Bereichen kann also auch während des Moratoriums stattfinden.

5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Es sind von der Vorlage keine direkten Auswirkungen auf den Bund zu erwarten.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Es sind von der Vorlage keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen oder Berggebiete zu erwarten.