Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/69: Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen) · 21 Seiten
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5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Durch die Verlängerung des Moratoriums bleiben die Vorschriften über das Inverkehrbringen von GVO für die bestimmungsgemässe Verwendung in der Umwelt für weitere vier Jahre ausser Kraft. Es dürfen für die Zeit bis zum 31. Dezember 2025 keine Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzenteilen, gentechnisch verändertem Saatgut und anderem pflanzlichem Vermehrungsmaterial sowie gentechnisch veränderten Tieren zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken erteilt werden. Das Moratorium hatte bisher keine erkennbaren Auswirkungen auf die schweizerische Volkswirtschaft, was mitunter auch am generellen Desinteresse am Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft im gesamteuropäischen Kontext liegen dürfte.
Schweizer Landwirtschaft
Von einer Moratoriumsverlängerung unmittelbar und direkt betroffen ist die Schweizer Landwirtschaft. Deren Mehrheit möchte gemäss den bäuerlichen Organisationen zumindest in den kommenden Jahren ohnehin auf einen Einsatz von im Ausland angebauten GVO verzichten. Zudem stossen die im Ausland verfügbaren Produkte aus GVO in der Schweiz derzeit nicht auf Interesse. Im Weiteren liegt derzeit kein Gesuch für eine Bewilligung für das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Saatgut vor, sodass für den Zeitpunkt des Ablaufs des verlängerten Moratoriums nicht mit einer zugelassenen GVO-Sorte zu rechnen ist. Das Einreichen eines Bewilligungsgesuchs ist auch während des Moratoriums möglich. Da ausserdem gemäss Art. 9 GTG für gentechnisch veränderte Wirbeltiere ein Verbot ausser für Zwecke der Forschung, Therapie und Diagnostik an Menschen oder Tieren gilt, dürfen solche unabhängig vom Moratorium nicht für landwirtschaftliche Zwecke erzeugt oder in Verkehr gebracht werden. Nach Ansicht von betroffenen Verbänden und Betrieben hat sich das bestehende Moratorium für sie sowohl auf dem Schweizer Markt als auch beim Export als vorteilhaft erwiesen, weil es Vertrauen in die Schweizer Produkte geschaffen habe und der Verzicht auf GVO in der Landwirtschaft von vielen Kundinnen und Kunden als Qualitätsmerkmal gesehen wird. Diese Angaben sind indessen nicht mit Zahlen belegt. Dabei ist aber zu bemerken, dass die Branche derzeit freiwillig auf den Import zugelassener GV-Futtermittel verzichtet27. Durch den Druck auf die Landwirtschaft, nachhaltiger zu produzieren und durch sich wandelnde klimatische Bedingungen könnte sich aber das Interesse an neuen gentechnischen Verfahren in der Pflanzenzüchtung künftig ändern.
Andere betroffenen Branchen, inklusive private Forschung und Entwicklung
Zu den von einer Moratoriumsverlängerung unmittelbar betroffenen Kreisen zählen auch Pflanzenzüchtungs- und Saatgutunternehmen, die GVO-Produkte in ihrem Angebot haben. Es handelt sich dabei um wenige international tätige Grossunternehmen, wovon eines, Syngenta, seinen Hauptsitz in der Schweiz hat. Mit signifikanten wirtschaftlichen Einbussen müssen diese Unternehmen im Falle einer Mora-
27 https://www.qualitaetsstrategie.ch/images/charta/charta_d.pdf