Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/69: Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen) · 21 Seiten
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mit diesen Verfahren hergestellte Pflanzen angebaut und vermarktet. Auch wenn derzeit noch keine für die Schweiz geeigneten Produkte für den Anbau auf dem Markt erhältlich sind, so ist damit zu rechnen, dass beispielweise mittels CRISPR/Cas hergestellte Pflanzensorten mit höherer Krankheitsresistenz, neuen Qualitätseigenschaften und anderen neuen Merkmalen in absehbarer Zukunft für die Anwendung im Feld vorhanden sein dürften.
Das Genome Editing eröffnet in den verschiedenen Anwendungsbereichen ganz neuartige Möglichkeiten in Bezug auf Eigenschaften, Eingriffstiefe, Übertragbarkeit, Anwendungsziele und Missbrauch. Damit stellen sich verschiedene Biosicherheits-, ethische und gesellschaftliche Fragen.
Im Unterschied zu herkömmlichen gentechnischen Verfahren ist es mit den neuen gentechnischen Verfahren möglich, relativ einfach und in kurzer Zeit gleichzeitig mehrere gezielte Änderungen im Genom vorzunehmen. Dabei können sich die Art der Eingriffe und der neuen Eigenschaften sowie die daraus resultierenden Risiken je nach Organismengruppe (z.B. Bakterien, Pflanzen, Insekten, Wirbeltiere) und Anwendungsgebiet unterscheiden. Für solche neuen Kombinationen von Änderungen und der daraus resultierenden Merkmale fehlen aktuell für eine korrekte Risikoanalyse ausreichende wissenschaftliche Kenntnisse sowie Erfahrungswerte und Vergleichsgrössen.
Eine besondere Herausforderung ist die Nachweisbarkeit. Mit der klassischen Gentechnik (Transgenese) werden fremde Gene an einer oder mehreren zufälligen Stellen in ein Genom eingeführt. Das eingeführte Gen und die Integrationsstelle sind somit einzigartig und damit eindeutig identifizierbar. Dies ermöglichte es, Nachweisverfahren zu entwickeln, die eine Nachweissicherheit von 99.9 Prozent aufweisen. Bei den punktuellen, durch Genome Editing eingebrachten Veränderungen, ist es mit den herkömmlichen Methoden derzeit schwierig, Spuren des angewendeten neuen gentechnischen Verfahrens zu identifizieren8. Ein genetisch nahezu identisches Produkt mit den ähnlichen Eigenschaften könnte auch ohne gentechnische Verfahren, beispielsweise in der Pflanzenzüchtung durch konventionelle Züchtung oder spontane Mutationen, erzeugt worden sein. Zurzeit können erst vereinzelt gewisse Anwendungen der neuen gentechnischen Verfahren sehr aufwändig und teuer nachgewiesen werden. Mit dem aktuellen Stand der Nachweistechniken stellt sich daher für den Vollzug die Herausforderung, die Rückverfolgbarkeit, die Kennzeichnung, die Kontrolle und die gegenseitigen Anerkennungsstandards im Falle unterschiedlicher internationaler Regulierungen sicherzustellen.
Die neuen gentechnischen Verfahren kommen in weiten Bereichen der Forschung und Entwicklung, insbesondere bei der Pflanzenzüchtung, zum Einsatz. Die Komplexität in Bezug auf die neuen gentechnischen Verfahren hat zugenommen. Für Produkte, die mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellt sind, ist es zunehmend schwierig, die Grenze zwischen Gentechnik und Nicht-Gentechnik zu definieren.
8 Bundesinstitut für Risikobewertung: Fragen und Antworten zum Genome Editing und CRISPR/Cas9, <https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zum_genome_editing_und_crispr_ca s9-199684.html>.