Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/102: Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung, der Energieeffizienzverordnung und der Niederspannungs-Installationsverordnung · 25 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-4/13/2
2.3. Revision der Niederspannungs-Installationsverordnung
Von den sich äussernden Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützen die Kantone AG, BE, BL, GL, NE, NW, SH, SO, VS, die GLP, der SGV, der SBV, der EIT.swiss, die ewz, regiogrid, der VSE, WWF Schweiz, InfraWatt, der Verband Fernwärme Schweiz, SBLV und CP die Änderungen. Der SBV schlägt zusätzlich vor, dass in Zukunft bei den jeweiligen Kontrollen auf die Risiken hingewiesen werden und ein Ersatz dieser alten Installationen aktiv vorgeschlagen werden soll. Ewz, regiogrid und VSE wünschen eine umfassende Revision des Prozesses im Bereich der Hausinstallationskontrolle bei Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV); hierbei sollen die Verteilnetzbetreiber nicht die Eigentümer, sondern den Vertreter des Zusammenschlusses alle 5 Jahre daran erinnern, den
Sicherheitsnachweis für diejenigen Installationen einzureichen, bei welchen der Nachweis fällig ist.
Die FDP und der HEV beantragen, das angepasste Kontrollintervall nur auf die Installationen nach «Nullung Schema III» zu begrenzen, da bei Anpassung des Kontrollintervalls auch für Installationen nach «Nullung Schema II» der Kontrollaufwand vor allem für Reihen- oder Hausleitungen
unverhältnismässig erhöht würde, was wiederum zu deutlichen Zusatzkosten zu Lasten der
Hauseigentümer führen würde. Der HEV ist zudem der Ansicht, dass mit der vorliegenden Änderung bezüglich Schema II keine Erhöhung der Sicherheit erfolgen würde.
Der Kanton LU, die SVP und die SBB lehnen die vorgeschlagene Änderung ab, weil sie zu
unverhältnismässigen Mehrkosten führen würden. Der Kanton LU befürchtet zudem, dass die
Verkürzung der Kontrollperiode keine prophylaktische Wirkung hat. Die SBB regt an, eine Vorschrift zur Sanierung solcher Installationen zu erlassen und dabei eine lange Frist von bspw. 15 Jahren einzuräumen.
3. Vernehmlassungsergebnisse zur Umsetzung der Vorlage durch die Kantone (oder andere Vollzugsträger)
In Bezug auf die Umsetzung der EnEV und der NIV durch die Kantone oder andere Vollzugsträger sind keine spezifischen Stellungnahmen eingegangen.
20/25 BFE-D-08663401/636