Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/102: Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung, der Energieeffizienzverordnung und der Niederspannungs-Installationsverordnung · 25 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-4/13/2

1. Einleitung

1.1. Ausgangslage

Im Hinblick auf ein Inkrafttreten auf den 1. Juli 2022 bzw. 1. Januar 2023 bereite das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Anpassungen verschiedener Verordnungen im Energiebereich vor. Es handelt sich um eine Revision der Niederspannungs-

Installationsverordnung vom 7. November 2001 (NIV; SR 734.27), der Energieeffizienzverordnung vom 1. November 2017 (EnEV; SR 730.02) und der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1).

1.2. Ablauf und Adressaten

Das UVEK eröffnete am 11. Oktober 2021 das Vernehmlassungsverfahren. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 25. Januar 2022. Es wurden 284 Akteurinnen und Akteure zur Stellungnahme

eingeladen.

Die Vernehmlassungsunterlagen und Stellungnahmen können unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2021 > UVEK bezogen werden.

1.3. Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden

Im Rahmen der Vernehmlassung sind insgesamt 97 Stellungnahmen eingegangen.

Teilnehmende nach Kategorie Eingegangene Stellungnahmen Kantone26

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien7

Kommissionen und Konferenzen5

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte3

und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft2

Gas- und Erdölwirtschaft1

Elektrizitätswirtschaft9

Industrie- und Dienstleistungswirtschaft1

Verkehrswirtschaft8

Mieter- und Vermieterorganisationen / Gebäudewirtschaft2

Konsumentenorganisationen0

Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen6

Organisationen der Wissenschaft0

Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbaren10

Energien und Energieeffizienz Weitere energiepolitische und energietechnische3

Organisationen Weitere Vernehmlassungsteilnehmende14

Total97

2. Ergebnisse der Vernehmlassung

Der vorliegende Bericht fasst die Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben1.

1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet 3/25 BFE-D-08663401/636