Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/102: Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung, der Energieeffizienzverordnung und der Niederspannungs-Installationsverordnung · 25 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-4/13/2
1. Einleitung
1.1. Ausgangslage
Im Hinblick auf ein Inkrafttreten auf den 1. Juli 2022 bzw. 1. Januar 2023 bereite das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Anpassungen verschiedener Verordnungen im Energiebereich vor. Es handelt sich um eine Revision der Niederspannungs-
Installationsverordnung vom 7. November 2001 (NIV; SR 734.27), der Energieeffizienzverordnung vom 1. November 2017 (EnEV; SR 730.02) und der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1).
1.2. Ablauf und Adressaten
Das UVEK eröffnete am 11. Oktober 2021 das Vernehmlassungsverfahren. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 25. Januar 2022. Es wurden 284 Akteurinnen und Akteure zur Stellungnahme
eingeladen.
Die Vernehmlassungsunterlagen und Stellungnahmen können unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2021 > UVEK bezogen werden.
1.3. Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden
Im Rahmen der Vernehmlassung sind insgesamt 97 Stellungnahmen eingegangen.
Teilnehmende nach Kategorie Eingegangene Stellungnahmen Kantone26
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien7
Kommissionen und Konferenzen5
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte3
und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft2
Gas- und Erdölwirtschaft1
Elektrizitätswirtschaft9
Industrie- und Dienstleistungswirtschaft1
Verkehrswirtschaft8
Mieter- und Vermieterorganisationen / Gebäudewirtschaft2
Konsumentenorganisationen0
Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen6
Organisationen der Wissenschaft0
Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbaren10
Energien und Energieeffizienz Weitere energiepolitische und energietechnische3
Organisationen Weitere Vernehmlassungsteilnehmende14
Total97
2. Ergebnisse der Vernehmlassung
Der vorliegende Bericht fasst die Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben1.
1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet 3/25 BFE-D-08663401/636