Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/102: Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung, der Energieeffizienzverordnung und der Niederspannungs-Installationsverordnung · 25 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-4/13/2

2.2. Revision der Energieeffizienzverordnung

Die Kantone AR, FR, GL, GR, LU, NE, NW, SH SO, VD und VS unterstützen die vorgeschlagenen Anpassungen. Der Kanton BE unterstützt die neue Berechnungsmethodik und weist darauf hin, dass die Grundlagendaten für den Strom-Mix den heutigen Werten angepasst werden sollte. Der Kanton TI unterstützt den Grundsatz, dass die Energieetikette CO2- und Energieeffizienzziele abdeckt. Er äussert sich aber nicht zur neuen Berechnungsmethodik.

Die FDP begrüsst die Anpassungen, da der heutige Regulierungstatbestand verbessert werde. SPS, GPS und GLP unterstützen die vorgeschlagenen Anpassungen und fordern zudem eine

ambitioniertere Einteilung (Grenze des Zielwerts sollte auf die Kategorien C/D gelegt werden anstatt B/C). SPS und GPS schlagen zudem die Festlegung von Mindestanforderungen bezüglich

Energieeffizienz von Neuwagen ab 2024 vor. Die GLP fordert, dass bei Fahrzeugen mit mehreren Energieträgern der Verbrauch beim Betrieb ohne Batterie angezeigt werden muss. Die SVP lehnt die Revision ab, da die Anpassungen zu einer Verschärfung bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren führe und dadurch die kantonale Motorfahrzeugbesteuerung erhöht werde.

Der SGV unterstützt die Revision, da dadurch eine bessere Kohärenz mit den CO2-

Emissionsvorschriften hergestellt werde. InfraWatt begrüsst die Anpassungen und betont die

Bedeutung der Berücksichtigung der Energieeffizienz. VCS, SES und Pusch unterstützen die

Anpassungen und fordern zudem eine ambitioniertere Einteilung sowie die Festlegung von

Mindestanforderungen bezüglich Energieeffizienz von Neuwagen ab 2024. Swiss E-Mobility begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen und beantragt zudem, dass die Grenze des Zielwerts auf die

Kategorien C/D gelegt wird (anstatt B/C). So könne verhindert werden, dass Fahrzeuge in die

Kategorie C eingeteilt werden, die den CO2-Zielwert überschreiten. VSE und Regiogrid begrüssen die Änderung der Berechnungsmethodik. Insbesondere die bessere Differenzierung bei Elektrofahrzeugen wird als sinnvoll angesehen. Auto-Schweiz und Centre Patronal begrüssen grundsätzlich die

Anlehnung an die CO2-Emissionsvorschriften. Sie merken aber an, dass die Umstellung das Risiko berge, dass Flotten- und Privatkunden ihre bestehenden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren länger in Betrieb halten, weil entsprechende Antriebe künftig nicht mehr in die Kategorien A oder B eingeteilt sind. Der TCS begrüsst die Anlehnung an die CO2-Emissionsvorschriften, da dadurch die

Energieeffizienzkategorie nicht jährlich ändert. Die Verschärfungen – insbesondere bei Verbrennern und PHEV – könnten Auswirkungen auf die kantonalen Motorfahrzeugsteuern haben. Um diese Verschärfung abzufedern, solle ein Fading-in vorgesehen werden.

strasseschweiz lehnt die vorgeschlagenen Änderungen ab, da die Technologieneutralität nicht

gewährleistet sei und sie zu Steuererhöhungen führten. Bei einer Umsetzung, müsse ein Fading-in erfolgen. Der VFAS lehnt die Änderungen ab und fordert die Aufhebung des Anhangs 4.1, da die Umsetzung für die KMU eine zu grosse administrative Belastung darstelle. Falls die Abschaffung nicht erfolge, werden mehrere Erleichterungen gefordert. Der AGVS lehnt die Anpassungen aus mehreren Gründen ab, so z.B. wegen der drohenden Steuererhöhungen.

19/25 BFE-D-08663401/636