Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/102: Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung, der Energieeffizienzverordnung und der Niederspannungs-Installationsverordnung · 25 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-4/13/2

2.1. Revision der Raumplanungsverordnung

2.1.1 Allgemeines

Wir begrüssen die Vorlage (AG, SO, ZH; Die Mitte; SGB, SGV; ADEV, Axpo, CP, EIT.swiss, Energie Zukunft Schweiz, ewz, PUSCH-Gutzwiller, Schweizer Obstverband, SES, SL, suissetec, Swissolar, USPI, VCS, VFS, VSG) weitgehend (SG) bzw. grundsätzlich (LU, NE, NW, SH, TG, TI, VD, VS; FDP, GLP, GPS, SPS; AEE Suisse, Alpiq, Biomasse Suisse, BPUK, EnDK, Ökostrom Schweiz, OptimaSolar Schweiz, Pro Natura, Pronovo, Romande Energie, SBLV, SBV, Seilbahnen Schweiz, SGV/ACS,

SSES, VESE, VSE, WWF, ZHAW), obschon die Regelungsdichte angesichts der

verfassungsrechtlichen Kompetenzen erstaunt (SO). Wir unterstützen das zentrale Anliegen der Vorlage, die Bewilligungsverfahren von Photovoltaikanlagen wo möglich zu vereinfachen, ohne dabei den Handlungsspielraum der Kantone zu sehr einzuengen (AI, AR, JU; BPUK, EnDK).

Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichten EFS und VKG.

Die vorgesehenen Änderungen der RPV sind zweckmässig und im Vollzug der Raumplanungs- und Baubewilligungsbehörden umsetzbar (OW).

Wir lehnen die Anpassung der RPV in der vorgeschlagenen Form ab (EKD, ENHK, HEV). Die

vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen sind bundesverfassungswidrig, unausgereift oder in dieser Form unnötig und werden gesamthaft abgelehnt (AR). Diese Regelungshoheit ist weiterhin den Kantonen zu überlassen (HEV).

Wir weisen darauf hin, dass die Bestimmungen der Vorlage schwer lesbar und sehr komplex sind und zudem nicht ausreichend erläutert werden (FR).

Die Vorlage ist in wesentlichen Punkten zu überarbeiten (SVP) bzw. geht in die richtige Richtung, aber noch nicht weit genug (FDP, GLP, GPS, SPS; SAB; AEE Suisse, Alpiq, Biomasse Suisse, Energie Zukunft Schweiz, Ökostrom Schweiz, OptimaSolar Schweiz, SSES, VESE, VSE).

Wir verzichten auf eine Stellungnahme zu den Vorschlägen zur Revision der RPV (UR; KFIKO,

PUSCH-Kargl, SeM, VAS, WEKO).

Wir schliessen uns der Stellungnahme der EnDK und BPUK an (BL, GR, SZ; SGV/ACS) bzw.

unterstützten deren Anträge (BE, GR, SG, ZH).

Wir schliessen uns der Stellungnahme des VSE an (Regiogrid).

Die Förderung von erneuerbaren Energien hat sich primär auf die Bauzonen zu fokussieren (ZG;

SBLV). Eine weitere Vereinfachung ausserhalb der Bauzonen zu Lasten des Landschaftsschutzes ist nicht zielführend (ZG). Beim Bauen ausserhalb der Bauzone gilt es stets darauf zu achten, dass für zonenfremde Bauten kein Kulturland beeinträchtigt oder dessen Produktionsfunktion eingeschränkt wird (SBV; SBLV).

Der Ausbau der Solarenergie ist insbesondere im Siedlungsgebiet voranzutreiben, wo nach wie vor ein enormes Potenzial brachliegt (SBV; SBLV). Solange dies der Fall ist, lehnen wir freistehende

Solaranlagen auf Kulturland ab (SBV; SBLV). Eine Ausnahme bilden die Agri-Photovoltaikanlagen, die als Teil eines landwirtschaftlichen Produktionssystems einen Beitrag zur Lebensmittelproduktion leisten (SBV; SBLV).

Aufgrund der Winterstromproblematik könnten – sofern das Potenzial in der Bauzone ausgeschöpft ist

– wenig produktive Flächen im Sömmerungsgebiet ausnahmsweise für freistehende Anlagen genutzt werden, unter der Voraussetzung, dass damit kein ökologischer Ausgleich geleistet werden muss (SBV).

4/25 BFE-D-08663401/636