Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG) · 17 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Fehlende Daten für die Planung im Untergrund

Die Nutzung des Untergrundes hat häufig langfristige und teilweise irreversible Folgen. So können beispielsweise Bauwerke im Untergrund oft nur schwierig rückgebaut und der Ursprungszustand kaum wiederhergestellt werden. Damit bleiben die für eine Bohrung verwendeten Rohre und der Zement im Boden, bis sie über natürliche Prozesse abgebaut sind. Und ohne fachgerechtes Verschliessen der Bohrung würde auch die Gefahr von künstlich erzeugten neuen Verbindungen im Untergrund (sogenannte präferenzielle Wegsamkeiten entlang der Bohrung; beziehungsweise im Bohrloch) bestehen bleiben. Deshalb sind in der Regel eine frühzeitige Abstimmung zwischen den Nutzungen und die Bestimmung allfälliger Massnahmen angezeigt, insbesondere um irreversible, bzw. langandauernde Auswirkungen, wie beispielsweise ungeeignete Einbauten in Grundwasservorkommen, zu vermeiden. Notwendige Sanierungsmassnahmen bzw. die Verlegung von Grundwasserfassungen sind sehr aufwändig und kostspielig. Zwischen verschiedenen Vorhaben und Aktivitäten im Untergrund oder an der Erdoberfläche sind Nutzungskonflikte bekannt: Beispiele für solche Konflikte sind jene zwischen Tunnelbauten und Bohrungen für eine Erdwärmenutzung oder zwischen industriellen bzw. landwirtschaftlichen Aktivitäten und Trinkwassergewinnung.

Mit der Botschaft zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom 31. Oktober 20181 beantragte der Bundesrat dem Parlament unter anderem eine Änderung dahingehend, dass neu Art. 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz; RPG)2 fordert, dass bei Planungsarbeiten aller Stufen auch dem Aspekt des Untergrunds genügend Rechnung getragen wird und eine entsprechende Abstimmung der Interessen stattfindet. Eine raumplanerische Koordination der verschiedenen Nutzungen und Nutzungsabsichten im Untergrund benötigt als Grundlage ausreichende Kenntnisse über die geologischen Verhältnisse im Untergrund und die Erfassung der dort bestehenden Nutzungen; es bedarf somit − wie bei der Planung auf und über der Erdoberfläche − entsprechender raumbezogener Informationen.

Auf und über der Erdoberfläche sind das Erheben und Nachführen von solcher Geoinformation mit den heutigen technischen Mitteln problemlos: in der Regel besteht ein direkter Zugang zu allen zu vermessenden Punkten und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar. Periodisch nachgeführte raumbezogene Planungs- und Umweltdaten sind deshalb an der Erdoberfläche heute ausreichend und in guter Qualität vorhanden. Anders verhält es sich beim Untergrund. Allgemein gültige Standards und Normen für eine Vermessung des Untergrundes fehlen im Gegensatz zur Oberflächenvermessung in der Schweiz weitgehend. Die Informationen über den

1 BBl 2018 7443

2 SR 700