Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG) · 20 Seiten
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cemsuisse und KSE lehnen die geplanten Änderungen in der vorliegenden Form ab und beantragen eine grundsätzliche Überarbeitung der Vorlage – insbesondere, da die derzeitige Fassung eine Aushebelung des Investitionsschutzes und Schutzes von Geschäftsgeheimissen und eine Abkehr vom Subsidiaritätsprinzip zumindest bezüglich des Daten- sowie Informationsverteilers bedeute und potenzielle Wettbewerbsverzerrungen fördere. Zudem verstiessen gewisse vorgeschlagenen Änderungen aus Sicht verschiedener Rechtsexperten gegen die Verfassung.
Der FSKB lehnt die geplanten Änderungen aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit ab. Ferner führten die Anpassungen zu einer unverhältnismässig grossen bürokratischen Belastung der Privaten und seien geeignet, den Wettbewerb zu verzerren, weshalb sie mindestens anzupassen seien.
Der HEV lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf dezidiert ab. Insbesondere die entschädigungslose Aneignung von geologischen Daten durch den Bund und damit die Änderung des GeoIG wird integral abgelehnt. Die Vorlage sei mangels einer Bundeskompetenz verfassungswidrig; der Eingriff in die Rechte Privater sei nicht verhältnismässig und öffne Tür und Tor zur weiteren kostenlosen Datenlieferungspflicht in anderen Bereichen. Zudem sei mit höheren Kosten für Grundeigentümer/Bauherren zu rechnen. Die Notwendigkeit der Datenlieferung im Untergrund bestehe nicht, anderenfalls die Kantone schon längst aktiv geworden wären.
Ergebnisbericht für «Änderung des Bundesgesetzes über Geoinformation» 10/20