Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG) · 20 Seiten

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Parteien

Die vorgeschlagene Änderung zugunsten einer kostenlosen Zurverfügungstellung von primären geologischen Daten wird von der FDP klar abgelehnt, da dieser Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit nicht hinnehmbar sei und überdacht werden müsse.

Dachverbände und weitere interessierte Organisationen, Private

Die KGU fordert eine Präzisierung der Entschädigungsfrage durch die Kantone für die Lieferung von prozessierten geologischen Daten unter Berücksichtigung der kantonalen Regelungen und beantragt, die vorgesehene Entschädigungspflicht der Kantone zu streichen.

VFS und Geothermie beantragen, da die Aufbereitung vorhandener Daten zur Weitergabe an Bund und Kantone Kosten verursache, die entschädigt werden sollten, folgende Ergänzung: «Für die Lieferung primärer geologischer Daten, die vor der Inkraftsetzung dieses Gesetzes erhoben wurden».

KSE beantragt folgende Formulierung: «Für die Lieferung der angeforderten primären geologischen Daten und prozessierten primären geologischen Daten richten Bund und Kantone eine angemessene Entschädigung aus.»

Der FZ beantragt eine angemessene Entschädigung für aufbereitete Daten im Sinne von «Für die Lieferung der angeforderten primären und prozessierten primären geologischen Daten durch Private richten Bund und Kantone eine angemessene Entschädigung für die erbrachten Leistungen zur Erhebung und Prozessierung der Daten aus.»

Um Investitionen zu schützen und auch weiterhin Anreiz zur Erhebung von Daten zu gewährleisten, sei die Bestimmung dahingehend zu ändern, dass auch die Lieferung primärer geologischer Daten angemessen entschädigt werden sollte. VSH, cemsuisse, FSKB stellen deshalb folgenden Formulierungsantrag: «Für die Lieferung der angeforderten primären geologischen Daten und prozessierten primären geologischen Daten richten Bund und Kantone eine angemessene Entschädigung aus; bei deren Bemessung berücksichtigen sie die von ihnen bereits geleisteten Beiträge.»

Die SGH ist der Ansicht, dass Archivierung und Aufbewahrung von Daten im Gesetzesentwurf besser berücksichtigt werden sollten.

Gemäss AGGV müsse im Rahmen der Bereitstellung von geologischen Primärdaten (bearbeitet oder unbearbeitet) an den Bund das Entgeltprinzip für private Akteure, die diese Primärdaten bereitstellen, verankert werden.

Die KMU sind der Meinung, dass die vorliegende Entschädigungsregelung nicht ausreichend differenziert sei, und fordern eine Anpassung des Wortlauts. Auch sollte die Aufbereitung und Bereitstellung von Daten angemessen vergütet werden.

CHGEOL fordert einen Schutz der Investitionen unabhängig von Datenkategorien und die Einführung einer zwingenden Vergütungspflicht, die sich am realen Aufwand und am Wert der Daten orientiere. Gemäss SEAG kommt dies einer präzedenzlosen und allen Rechtsgrundsätzen widersprechenden, praktisch entschädigungslosen Enteignung auch der Aktiven des eigenen Unternehmens gleich, da der Hauptanteil des getätigten Aufwandes auf die Gewinnung der primären geologischen Daten entfalle. Dem wirtschaftlichen Wert der geologischen Daten werde bei der Gesetzesrevision nicht oder nur unzureichend Rechnung getragen, weshalb OTIA fordert, diesen Aspekt im Entschädigungssystem sowohl für geologische Primärdaten als auch für verarbeitete geologische Primärdaten zu berücksichtigen.

5.2.3 Absatz 3

Kantone

BL beantragt die Aufnahme einer Regelung, wonach der Bund auch Datenmodelle für den Datenaustausch bereitstelle. BS und TG sind ebenfalls dieser Meinung.

Gemäss BL müssen die geologischen Daten in einem Objektkatalog klar beschrieben werden, damit für alle Beteiligten ersichtlich sei, welche Daten abgegeben werden sollen. Hierzu wird folgender Zusatz beantragt: «sowie in einem Objektkatalog die qualitativen und technischen Anforderungen an die Daten».

Gemäss VS sollte der Bund die entsprechenden Datenmodelle für die Aufbereitung und den Austausch von Daten und Informationen bereitstellen.

Ergebnisbericht für «Änderung des Bundesgesetzes über Geoinformation» 15/20