Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG) · 20 Seiten

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1 Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 19. Mai 2021 das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zu der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG, SR 510.62) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 20. September 2021.

Nationalrat Karl Vogler reichte am 16. Dezember 2016 das Postulat 16.4108 "Geologische Daten zum Untergrund" mit der folgenden Forderung ein: "Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche tatsächlichen, rechtlichen und allenfalls weiteren Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Raumplanung im Untergrund geschaffen werden müssen, damit die dafür notwendigen geologischen Informationen gesammelt und koordiniert zusammengeführt werden können. Das in Zusammenarbeit mit den Kantonen und allenfalls weiteren Akteuren." Sowohl der Bundesrat wie der Nationalrat unterstützten diesen Vorstoss; der Nationalrat nahm das Postulat am 17. März 2017 an. In der Folge erteilte der Bundesrat den Auftrag zur Erstellung eines entsprechenden Berichts. Dieser wurde unter der Federführung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) und des Bundesamts für Landestopografie (swisstopo) erarbeitet. Mit dem Bericht, welcher vom Bundesrat am 17. Dezember 2018 beschlossen wurde (Geologische Daten zum Untergrund, Bericht des Bundesrats vom 7. Dezember 2018 in Erfüllung des Postulats Vogler 16.4108 vom 16. Dezember 2016), erhielt swisstopo den Auftrag, im Rahmen einer Teilrevision des Geoinformationsgesetzes (GeoIG) das Erheben und Zusammenführen geologischer Daten auf Stufe Bund explizit zu regeln.

Die Vorlage will entsprechende rechtliche Grundlagen schaffen, damit künftig geologische Daten für die Planung im Untergrund zur Verfügung gestellt werden können. Sie setzt die Erkenntnisse des Berichts des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 16.4108 Vogler um. Mit dieser Vorlage sollen Private verpflichtet werden, ihre geologische Information den Kantonen und dem Bund – primär zu Zwecken der Landesgeologie und der Raumplanung – zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen geologische Daten aus Plangenehmigungsverfahren zur Verfügung gestellt werden.

2 Vorbemerkungen

2.1 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

Neben den Kantonen wurde die Konferenz der Kantonsregierungen, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie 18 weitere interessierte Organisationen begrüsst.

Im Rahmen der Vernehmlassung gingen insgesamt 70 Stellungnahmen ein (26 Kantone, 4 Parteien, 16 Verbände und weitere interessierte Organisationen). 24 Stellungnahmen kamen von nicht angeschriebenen Organisationen, oder privater Seite. 2 Kantone und 1 Verband verzichteten schriftlich auf die Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren.

2.2 Darstellung der Ergebnisse im Vernehmlassungsbericht

Die Vernehmlassungsteilnehmenden werden in der Regel mit Abkürzungen zitiert. Bei Institutionen, für die keine offiziellen bzw. mehrdeutige Abkürzungen vorliegen, wurden aus Praktikabilitätsgründen ad hoc neue Abkürzungen geschaffen. Für den Vernehmlassungsbericht wurden die Teilnehmenden in drei Kategorien (Kantone, Parteien, Dachverbände und weitere interessierte Organisationen, Private) eingeteilt. Die Reihenfolge innerhalb einer Kategorie drückt keine inhaltliche Wertung aus.

Angesichts der grossen Anzahl abgegebener Stellungnahmen können nicht sämtliche Vorschläge und Begründungen einzeln wiedergegeben werden. Im Interesse der Übersichtlichkeit werden deshalb insbesondere die hauptsächlichen Punkte wiedergegeben.

Für Einzelheiten sei auf die eingereichten Stellungnahmen verwiesen. Diese können unter

https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2021.html#VBS abgerufen werden.

Ergebnisbericht für «Änderung des Bundesgesetzes über Geoinformation» 3/20