Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG) · 20 Seiten

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AR beantragt die Aufnahme einer Regelung, wonach der Bund ein Datenmodell für den Datenaustausch bereitstelle und die Homogenisierung der Daten regle.

Gemäss NE sind die Modalitäten des Datenaustauschs zwischen den Behörden unklar, was die Kantone daran hindere, den Aufwand richtig einzuschätzen. Es fehle ein minimales Datenmodell für die Kantone, welches den digitalen Austausch erleichtere.

BE beantragt, dass insbesondere der Lieferprozess der Daten von Privaten an Bund und/oder Kantone gemeinsam mit den Kantonen erarbeitet werde.

Gemäss FR gibt es viele offene Fragen, auf die der erläuternde Bericht keine Antworten gebe. Zudem würden die Ausführungsverordnungen fehlen.

GR beantragt zu prüfen, ob Artikel 10g USG anzupassen sei, damit danach der Zugang tatsächlich auf dem Verordnungsweg geregelt werden könnte.

LU beantragt folgende Neuformulierung: «Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die Modalitäten, die Entschädigung und die Nutzung der Daten. Er stellt eine entsprechende Handlungshilfe zu den qualitativen und technischen Aspekten der Daten zur Verfügung.»

Parteien

Gemäss SVP erhalte der Bundesrat hiermit eine Blanko-Kompetenz. Dabei werden insbesondere zwei Punkte stark kritisiert: Einerseits fehle bspw. für eine allfällige «Bringschuld» die gesetzliche Grundlage im Entwurf, andererseits hätte bei der übersichtlichen Vorlage der Verordnungsentwurf ebenfalls in die Vernehmlassung geschickt werden sollen.

Dachverbände und weitere interessierte Organisationen, Private

Die KGU fordert die Aufnahme einer Regelung, wonach der Bund auch Datenmodelle für den Datenaustausch bereitstelle.

VSH, cemsuisse, FSKB und die KSE beantragen die Streichung des Wortes «Nutzung», da die zulässigen Nutzungsmöglichkeiten gemäss ihrem Vorschlag bereits in Art. 28a Abs. 1 geregelt würden. Die AGGV fügt an, dass für die Wahrung der berechtigten Interessen der verschiedenen Akteure viele Aspekte und Definitionen auf Gesetzesebene hätten geregelt werden müssen.

Der HEV fordert die Streichung aufgrund der unzulässig ausgestalteten «Blanko-Kompetenz». Als Eventualantrag verlangt der HEV, die vorliegende Vernehmlassung umgehend zu stoppen, den Entwurf des GeoIG auf seine Verfassungsmässigkeit zu prüfen und zu überarbeiten sowie anschliessend, wenn überhaupt, zusammen mit der revidierten Landesgeologieverordnung in die Vernehmlassung zu schicken.

Die KMU fordern, dass die künftigen Durchführungsbestimmungen ein differenziertes und faires Vergütungssystem sowie Regelungen vorsähen, die es ermöglichten, den Zugriff Dritter auf Daten einzuschränken, wenn die Rechte und wirtschaftlichen Interessen der betroffenen Unternehmen und Privatpersonen verletzt werden könnten.

Gemäss CHGEOL sollte diese Delegationsnorm – insbesondere bei den in Frage stehenden Modalitäten wie Hol-/Bringschuld, Entschädigung und Nutzung der Daten – überarbeitet werden, damit sie keiner «Blankodelegation» mehr gleichkomme.

Die Nagra fordert folgenden Zusatz: «Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die Modalitäten, die Entschädigung, die Nutzung, den Zugang und die Verwendung der Daten sowie die qualitativen und technischen Anforderungen an die Daten. Er wahrt dabei die berechtigten Interessen der Eigentümer der Daten.» Der Gesetzgeber soll sich an den Vorgaben des Kernenergiegesetzes orientieren. Umfang und Zeitpunkt der Datenlieferung seien auf Stufe Verordnung zu präzisieren.

Bei Absatz 3 handelt es sich gemäss OTIA um die Unterzeichnung eines «Blankoschecks», ohne jegliche Garantie hinsichtlich der Art oder Höhe der Entschädigung. OTIA fordert, dass die Verordnung ebenfalls in die Vernehmlassung geschickt werde.

5.3 Art. 28b Austausch geologischer Daten zwischen Bund und Kantonen

Kantone

UR beantragt folgende Ergänzung: «Der Bund stellt für den Datenaustausch Datenmodelle bereit.» AG und BE begrüssen die Regelung.

Gemäss VD wäre es einfacher, Art. 14 Abs. 1 GeoIG um diesen Absatz zu ergänzen.

Ergebnisbericht für «Änderung des Bundesgesetzes über Geoinformation» 16/20