Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/55: Änderung der Tierarzneimittelverordnung und der Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin · 17 Seiten

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Nutztierhaltende

Eine administrative Vereinfachung wird durch die Integration der FTVT-Vereinbarung in die TAM-Vereinbarung geschaffen. Neu haben die Nutztierhaltenden hingegen dafür zu sorgen, dass die technischen Anlagen zur Beimischung oder Verabreichung von AMV bzw. FüAM einwandfrei funktionieren und dass von einer Fachperson regelmässige Wartungen durchgeführt und dokumentiert werden.

Nutztierhaltende müssen gegebenenfalls die angeordneten Massnahmen treffen, falls der Antibiotikaverbrauch in ihrem Betrieb den Aktionswert überschreitet. Dies kann zu einem entsprechenden Zusatzaufwand führen.

Neu gibt es für Bienenarzneimittel eine (erleichterte) Buchführungspflicht. Da das Führen eines Behandlungsjournals zur Selbstkontrolle bereits zum heutigen Zeitpunkt erwartet wird, ergibt sich daraus de facto kein Mehraufwand. Halterinnen und Halter von Tieren, die zu Futtermittel weiterverarbeitet werden, müssen sich künftig ebenfalls an die Vorgaben der TAMV halten, da futtermittelliefernde Tiere neu als Nutztiere definiert werden. Es gelten für sie insbesondere dieselben Anforderungen an den Einsatz von Tierarzneimitteln. Der geringe Zusatzaufwand ist jedoch im Hinblick auf die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit gerechtfertigt.

Betriebe mit einer Herstellungs- oder Grosshandelsbewilligung

Die Pflicht, dem IS ABV die Vertriebsdaten zu Antibiotika zu melden, wird neu den Betrieben mit einer Herstellungs- oder Grosshandelsbewilligung auferlegt. Dort, wo der Vertrieb also nicht direkt von der Zulassungsinhaberin aus erfolgt, entsteht für die beauftragten Vertriebsfirmen ein geringer Zusatzaufwand, für die Zulassungsinhaberin hingegen eine Erleichterung. Es handelt sich dabei um ca. 5–10 Unternehmen, die neu zusätzlich unter die Meldepflichten fallen.

Heimtierhaltende

Durch die Erleichterungen in Bezug auf die Einfuhr und Umwidmung wird die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln verbessert.

Konsumentinnen und Konsumenten

Mit den neuen Bestimmungen wird die Lebensmittelsicherheit weiter erhöht. Durch die Massnahmen bei erhöhtem Antibiotikaverbrauch soll langfristig eine Senkung desselben erreicht und damit der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen entgegengewirkt werden.

V. Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.

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