Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/55: Änderung der Tierarzneimittelverordnung und der Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin · 24 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht

Die GDK begrüsst ausdrücklich, dass insbesondere der Strategie Antibiotikaresistenz (StAR) Rechnung getragen wird. Die Ergänzung, dass der routinemässige Antibiotikaeinsatz an die Stallhygiene und Tierhaltung geknüpft wird, sei wichtig. Sie unterstützt im Übrigen die Stellungnahme der VSKT.

Die Mitte stimmt der Revision ebenfalls zu. Sie fordert dabei einen konsequenten Schutz unserer Umwelt für das Wohl der Bevölkerung und das Wohl der Tiere in der Landwirtschaft und setzt sich dafür ein, dass Antibiotika in der Landwirtschaft gezielter eingesetzt werden. Eine Lockerung der Importregeln soll nur für Einfuhren aus Ländern mit vergleichbarer Arzneimittelkontrolle vorzusehen. Sie unterstützt eine erweiterte Sorgfaltspflicht und fordert, dass das Wohl der Tiere und nicht wirtschaftliche Überlegungen und Profit im Vordergrund stehen sollen.

Die SP hat von der Vernehmlassung Kenntnis genommen, jedoch auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichtet. Die anderen Parteien haben sich nicht geäussert.

Ausgiebig geäussert haben sich viele direkt betroffene Organisationen. Sie stimmen der Revision fast flächendeckend grundsätzlich zu, angefangen mit der VSKT, welche die Grundlagen für die schon zitierten Stellungnahmen der Kantone lieferte.

Die GST begrüsst die neuen Einfuhrbestimmungen, wenn damit Versorgungsengpässe bekämpft werden können. Sie verlangt eine verbindliche Liste der Tierarzneimittel, welche importiert werden dürfen, und die Möglichkeit von Konsignationslagern in der Schweiz. Bei der Einfuhr von ausländischen Tierarzneimitteln durch ausländische Tierärztinnen und Tierärzte dürfe keinesfalls die Schweizer Tierärzteschaft diskriminiert werden. Sehr kritisch eingestellt ist die GST gegenüber den Antibiotika-Vorschriften. Die GST unterstützt im Grundsatz die Absicht, die Nutztierhalter/Tierarztpraxen mit massiv erhöhtem Antibiotikaverbrauch in die Pflicht zu nehmen, sofern die zu diesem Zweck ergriffenen Massnahmen angemessen und verhältnismässig sind. Nach Ansicht der GST sind aber die vorgeschlagenen Massnahmen weder verhältnismässig noch geeignet. Die SMGP schliesst sich in der Stellungnahme der GST an.

Der SBV ist grundsätzlich mit der Vorlage einverstanden, hat jedoch ein paar wichtige Vorbehalte. Die Umwidmung und die mögliche Einfuhr von in der Schweiz nicht zugelassenen Tierarzneimitteln wird zwar begrüsst, aber:

a. Die Bestimmung, dass ein TAM dessen Zulassung in der Schweiz abgelehnt wurde, nicht mit Bewilligung des BLV eingeführt werden darf, ist für Tierärzte nicht umsetzbar und wird daher abgelehnt. Der SBV fordert, dass Tierärzte ein Überblick über die Wirkstoffe erhalten, die sie legal einführen dürfen. Bezüglich Einfuhr sollte im Interesse einer einfacheren Administration und einer schnelleren Versorgung der Aufbau von Konsignationslager erlaubt werden.

b. Das Tierschutzrecht legt die Bedingungen für die Haltung, Pflege und Betreuung der Tiere fest. Daher ist in der Tierarzneimittelverordnung auf Bestimmungen, die solche Aspekte betreffen zu verzichten.

c. Neue Bestimmungen, aus denen eine Pflicht z.B. für den Abschluss von Wartungsverträgen für technische Anlagen abgeleitet werden kann, werden vom SBV abgelehnt.

d. Die Schwellen für die Interventionen der Behörden bei erhöhtem oder übermässigem Antibiotikaverbrauch sind in der Verordnung numerisch festzulegen und gehören nicht