Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/55: Änderung der Tierarzneimittelverordnung und der Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin · 24 Seiten

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in eine technische Weisung. Wenn sich der Antibiotikaeinsatz auf tiefem Niveau stabilisiert und die Massnahmen weitgehend ausgeschöpft sind, müssen Informations- und Signalwert ausgesetzt werden.

Auf dieser Grundlage des SBV haben auch die kantonalen Verbände von Bern (BEBV) und Solothurn (SOBV), der SBLV sowie HOS eine Vernehmlassung eingereicht.

Ebenfalls verbindlichere Regelungen zum Import verlangt Apisuisse. Es gebe in der Schweiz keinen auf Bienen spezialisierten Tierarzt, so dass klar sein müsse, wer importieren darf. Ein ähnliches Problem, wenn auch weniger ausgeprägt, hat die BGK, welche die Kleinwiederkäuer, Hirsche und Neuweltkameliden vertritt.

Auch die Schweinezüchter (Suisseporcs), die Ziegenzüchter (SZZV), die Milchproduzenten (SMP), die Geflügelproduzenten (SGP), Gallosuisse sowie Swiss Beef, in der Folge mehrfach als "Fleischproduzenten(verbände)" zusammengefasst, äussern sich grundsätzlich positiv zur Vorlage. Die Schweiz bilde einen kleinen Markt für Tierarzneimittel. Daher könne es vorkommen, dass für bestimmte Indikationen oder für bestimmte Tierarten kein Tierarzneimittel zugelassen ist. Mit der Umwidmung und der zweistufigen Einfuhr von in der Schweiz nicht bewilligten Tierarzneimitteln wird diesem Umstand Rechnung getragen. Sie haben jedoch grundsätzlich die gleichen Vorbehalten wie die Bauernverbände. Die Geflügelproduzenten sowie der SVGM weisen darauf hin, dass das Geflügel die drittwichtigste Tierart der Schweizer Landwirtschaft sei, und es deshalb gewisse Spezifitäten gebe, insbesondere im Hinblick auf die Gruppenbehandlungen und die Vorgehensweise bei Impfungen oder im Zusammenhang mit der Versorgung von wichtigen Wirkstoffen. Dies speziell, wenn es darum geht, Krankheitsprophylaxe zu betreiben oder im Zusammenhang mit Notstandssituationen bei fehlenden Alternativ-Registrierungen. Der SZZV erachtet es für die Ziegenzucht und -haltung als wichtig, dass eine Vereinfachung des Imports von Medikamenten erfolgt sowie auch die Unterkonfektionierung von Medikamenten. Er stösst sich jedoch daran, dass die Enthornung der Zicklein ("Gitzi") erschwert werde.

Die Kälber- und Rindergesundheitsdienste (RGD, KGD) begrüssen die Revision ebenfalls, insbesondere in den Bereichen «Erleichterungen des Importes und der Umwidmung von Arzneimitteln» mit dem Ziel, die Versorgungssicherheit zu verbessern. Bezüglich der Massnahmen zur Senkung des Antibiotikaverbrauchs und Verhinderung von Resistenzen, sehen sie es als zielführend an, den Fokus nicht auf Einzelbetriebe oder Praxen zu legen, sondern primär auf die Produktions- und Haltungsformen, um übergeordnete Probleme sichtbar zu machen.

Den Alpwirtschaftsverbänden (SAB und SAV) ist wichtig, dass es keine Einschränkungen der Vorratshaltung und des Imports von Tierarzneimitteln durch Tierärzte gibt. Zudem wird eine Vereinfachung für Betriebsbesuche im Rahmen der TAM-Vereinbarung für kleine Heimbetriebe und Alpen bei guter Führung Kontrollen gefordert. Sie sollen im Winter im Tal stattfinden und bei guter Haltung auf einen Zweijahresrhythmus ausgedehnt werden.

Die Bio-Verbände (Biosuisse, FiBL) und die SMGP setzen primär auf präventive Massnahmen für gesunde Tiere und begrüssen alle Massnahmen, die zur Antibiotikareduktion in Tierhaltungen führen. Sie weisen darauf hin, dass die derzeitige Rechtslage lediglich die Rezeptierung von pflanzlichen Formula-Arzneimittel durch Tierärztinnen und Tierärzte und die Abgabe in einer Apotheke ermögliche. Das sei, insbesondere in der Nutztierpraxis, nicht praktikabel.