Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/55: Änderung der Tierarzneimittelverordnung und der Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin · 24 Seiten

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Der Tierschutz (STS) wünscht eine Erweiterung bzw. Anpassung der Definitionen, insbesondere soll der Begriff "Heimtier" gemäss der Tierschutzgesetzgebung angepasst werden. Zusammen mit den Zoos wird darauf aufmerksam gemacht, dass Zootieren teilweise Haustiere verfüttert werden. Dafür und für den Import und die Umwidmung von Tierarzneimitteln bedürfe es Ausnahmen. Auch die beiden Universitäten machen auf spezifische Probleme für ihren Bereich aufmerksam.

Der ASSGP, der die Interessen der Hersteller und Vertreiber von OTC-Arzneimitteln (over the counter, d.h. rezeptfreie) vertritt, ist der Auffassung, dass für die Einfuhrbestimmungen insbesondere die Art. 18 und 20 HMG relevant sind und der Vorschlag, dass – sofern die in der TAMV genannten Voraussetzungen erfüllt sind – Tierarzneimittel zukünftig ohne Bewilligung durch Swissmedic ausschliesslich mit einer Meldung an das BLV eingeführt werden können, mit dem HMG nicht konform sei und die Arzneimittelsicherheit unnötig in Frage stelle. Er lehnt die vorgeschlagenen Einfuhrbestimmungen deshalb ab. So auch Scienceindustries.

Der Micarna sind drei Punkte wichtig: Die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln, deren fachgerechter Einsatz sowie rückstandsfreie tierische Produkte. Zentrales Anliegen ist ihr, konsequent Antibiotikaresistenzen zu verhindern. Die Antibiotika-Datenbank soll künftig als Controllinginstrument und Grundlage für Sanktionen genutzt werden, zum Schutz der grossen Mehrheit der Tierärztinnen und Tierärzte, die sehr gute Arbeit leisten. Eine gezielte Kontrolle der aktuell häufig genutzten Antibiotika sei viel effizienter als eine teure flächendeckende Kontrolle. Dazu benötige man den Support des BLV.

Proviande begrüsst die Revision, auch die strengere Handhabung und Dokumentation von antibiotikahaltigen Arzneimittelvormischungen und Fütterungsarzneimittel. Pharmasuisse und Round Table Antibiotics begrüssen die Revision ebenfalls ausdrücklich.

Die Zookreise begrüssen ausdrücklich den vorgeschlagenen, vereinfachten Prozess bei der Einfuhr von Tierarzneimitteln und die zusätzlichen Umwidmungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln. Ein sogenannter Therapienotstand kann somit vermieden werden.

Viele Vernehmlassungsteilnehmende legen Wert auf den Vollzug, sei es, dass genauere Bestimmungen und Sanktionen gefordert werden (z.B. EFBS). Refdata und Scienceindustries verlangen, dass die Übermittlung der "bewährten und einfach zugänglichen" GLN Nummern weiterhin möglich sein muss.

4. Bemerkungen zum Entwurf TAMV

Art. 3

Die meisten Kantone begrüssen die Ausdehnung der Nutztier-Definition und die Definition der Gruppengrössen ausdrücklich, AG möchte die Gruppengrössen verkleinern.

Für Zootiere bestehen gemäss Zooschweiz und Zoo B gewisse Unklarheiten im Bereich Futtertiere zur Verfütterung an Zootiere. Es wird darauf hingewiesen, dass Heimtierequiden unter Umständen in eigens dafür eingerichteten Lokalen (Zoo B) oder in zeitlich dafür gesperrten Schlachtlokalen geschlachtet werden, um Tierfutter für andere Heimtiere zu produzieren (Zootiere, Hunde etc.). Dies sollte gemäss GST, SMGP, Uni BE und STS weiter möglich sein.