Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/55: Änderung der Tierarzneimittelverordnung und der Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin · 24 Seiten
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Neben den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst.
Insgesamt sind 66 Stellungnahmen eingegangen (Kantone: 24, Parteien: 1, Dachverbände: 2, weitere interessierte Kreise: 39), welche auf der Internetseite https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ended/2021#EDI eingesehen werden können.
Der nachfolgende Bericht enthält eine Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen. Zuerst werden die allgemeinen Bemerkungen zusammengefasst, gefolgt von den detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln.
3. Allgemeine Bemerkungen
Die VSKT reichte eine Vernehmlassung ein, deren allgemeinen Bemerkungen sich die allermeisten Kantone mehr oder weniger wortwörtlich anschlossen. Die VSKT und damit die meisten Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen und halten dazu in drei Punkten fest:
a. die Vereinfachungen bei der Einfuhr von Tierarzneimitteln könnten punktuell Erleichterungen bei Arzneimittel-Notständen bringen, doch sei zur Gewährleistung eines einheitlichen Vollzugs eine Vorprüfung der Meldungen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erforderlich;
b. die Ausweitung der Buchführungspflicht auf Tierarzneimittel für Bienen wird im Interesse der Lebensmittelsicherheit und Gleichbehandlung begrüsst;
c. die Massnahmen bei erhöhtem oder übermässigem Antibiotikaverbrauch seien angemessen und zweckmässig, doch könnten diese erst umgesetzt werden, wenn korrekte und aussagekräftige Daten vorlägen. Die Kantone müssten dabei über einen Ermessenspielraum verfügen.
Einige Kantone begrüssen die Vorlage in dem Sinne ebenfalls, setzen allerdings den Schwerpunkt teilweise etwas anders. So begrüsst ZH zwar die erleichterte Einfuhr von Tierarzneimitteln, mahnt jedoch, den Vollzug zu beachten. Die Kantone müssten im Rahmen der fünf- oder zehnjährigen Kontrolle der Praxen unter Umständen lange zurückliegende Sachverhalte überprüfen. Deshalb sollte das BLV oder Swissmedic "zeitnah, einheitlich und effizient" die Voraussetzungen für einen Import nach Art. 7 Abs. 1 TAMV überprüfen.
Für ZG sind die Massnahmen bei erhöhtem Antibiotikaverbrauch zu restriktiv und mit hohem Vollzugsaufwand verbunden. Die Vollzugsbehörde müsse sowohl jede gemeldete Überschreitung von Signal- und Aktionswerten auf ihre Richtigkeit hin überprüfen, als auch die vom Verursacher vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen. Die Tierärzteschaft werde zu früh und zu stark mit Verwaltungsmassnahmen bei einer Überschreitung des Signal- und Aktionswertes konfrontiert.
GE begrüsst die Vereinfachung der Einfuhr von Tierarzneimitteln für Schweizer Tierärzte mit Blick auf die grenznahen Tierarztpraxen in Frankreich. Die Umwidmung und die Unterkonfektionierung erlauben, dass die angemessene Behandlung und die angemessenen Mengen an Tierarzneimitteln verschrieben werden können und verhindert so eine übermässige Abgabe von Tierarzneimitteln.