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Vernehmlassung 2022/21: Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) · 15 Seiten

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b. den eindeutigen Dienstidentifikator (z. B. Benutzername, MSISDN, GPSI) des Netzzugangsdienstes oder einen eindeutigen Identifikator, der eine Anfrage der Identifikationsangaben gemäss Artikel 19 Absatz 2 ermöglicht.

3Das Auskunftsgesuch enthält die folgenden Angaben über jede der angefragten Internetverbindungen:

a. die öffentliche Quell-IP-Adresse;

b. falls für die Identifikation notwendig:

1. die öffentliche Quell-Portnummer,

2. die öffentliche Ziel-IP-Adresse,

3. die Ziel-Portnummer,

4. den Typ des Transportprotokolls;

c. den massgeblichen Zeitpunkt, nach Datum und Uhrzeit, zu Beginn, während oder am Ende der Internetverbindung.

4Falls kein oder mehr als ein Ergebnis gefunden wird, teilt die Mitwirkungspflichtige dies mit und, falls bekannt, die Anzahl der Ergebnisse.

Art. 39

Aufgehoben

Art. 40 Abs. 1 Bst. b Ziff. 4

1Der Auskunftstyp IR_10_TEL umfasst die folgenden Angaben über Teilnehmende von Telefonie- und Multimediadiensten:

b. bei Mobilfunkdiensten:

4. bei einem Multi-Device-Angebot: jeweils die Information, ob es sich um das Haupt- oder ein Nebengerät handelt;

Art. 41 Abs. 1 Bst. b Ziff. 4

1Der Auskunftstyp IR_12_TEL umfasst die folgenden Angaben über Telefonie- und Multimediadienste:

b. die folgenden Angaben über den angefragten und alle weiteren zugehörigen Telefonie- und Multimediadienste:

4. bei einem Multi-Device-Angebot: gegebenenfalls jeweils die Information, ob es sich um das Haupt- oder ein Nebengerät handelt.

Art. 42a Auskunftstyp IR_59_EMAIL_LAST: Auskunft über den letzten

Zugriff auf einen E-Mail-Dienst

1Der Auskunftstyp IR_59_EMAIL_LAST umfasst die folgenden Angaben über den letzten Zugriff auf einen E-Mail-Dienst innerhalb der letzten 6 Monate:

a. falls vorhanden, den eindeutigen Teilnehmeridentifikator (z. B. Kundennummer);