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Vernehmlassung 2022/21: Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) · 15 Seiten
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Art. 37 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und 3
Auskunftstyp IR_7_IP: Benutzeridentifikation bei eindeutig zugeteilten IP-Adressen
1Der Auskunftstyp IR_7_IP umfasst die folgenden Angaben zum Zweck der Benutzeridentifikation bei eindeutig zugeteilten IP-Adressen:
3Falls kein oder mehr als ein Ergebnis gefunden wird, teilt die Mitwirkungspflichtige dies mit und, falls bekannt, die Anzahl der Ergebnisse.
Art. 38 Auskunftstyp IR_8_IP_NAT: Benutzeridentifikation bei IP-
Adressen mit NAT
1Der Auskunftstyp IR_8_IP_NAT umfasst die folgenden Angaben zum Zweck der Benutzeridentifikation bei IP-Adressen mit Netzwerkadressübersetzung (NAT):
a. falls vorhanden, die eindeutigen Teilnehmeridentifikatoren (z. B. Kundennummer);
b. die eindeutigen Dienstidentifikatoren (z. B. Benutzername, MSISDN, GPSI) des Netzzugangsdienstes oder eindeutige Identifikatoren, die eine Anfrage der Identifikationsangaben gemäss Artikel 19 Absatz 2 ermöglichen.
2Das Auskunftsgesuch enthält die bekannten Angaben über den angefragten NAT- Übersetzungskontext:
a. die öffentliche Quell-IP-Adresse;
b. falls für die Identifikation notwendig:
1. die öffentliche Quell-Portnummer;
2. die öffentliche Ziel-IP-Adresse;
3. die Ziel-Portnummer;
4. den Typ des Transportprotokolls;
c. den massgeblichen Zeitpunkt, nach Datum und Uhrzeit, zu Beginn, innerhalb oder am Ende des NAT-Übersetzungskontextes.
3Wenn die Angaben gemäss Absatz 2 geeignet sind, eine eindeutige Identifikation zu ermöglichen, ist die Lieferung von Mehrfachergebnissen zulässig. Andernfalls weist die Mitwirkungspflichtige die Anfrage mit kurzer Begründung zurück.
Art. 38a Auskunftstyp IR_58_IP_INTERSECT: Benutzeridentifikation durch
Schnittmengenbildung
1Der Auskunftstyp IR_58_IP_INTERSECT umfasst die Schnittmengenbildung aus den Ergebnissen der Benutzeridentifikation von zwei oder mehreren Internetverbindungen.
2Es sind die folgenden Angaben zu liefern:
a. falls vorhanden, den eindeutigen Teilnehmeridentifikator (z. B. Kundennummer);