Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 18 Seiten

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Erläuternder Bericht zur

Revision der Energieeffizienzverordnung

6. Erläuterungen zu den Anhängen

Anhang 1.1: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Kühlgeräte

Zu Ziffer 2.6: Auf den 1.1.2023 werden die Effizienzanforderungen an Kühlgeräte, ausgenommen von Geräte mit ausschliesslich Ein-Stern-, Zwei-Sterne-, Drei-Sterne- oder Vier-Sterne- Fach oder -Fächer, verschärft. Für alle anderen Unterkategorien gelten per 1.1.2023 unverändert die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 2019/2019.

Anhang 1.2: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner

Veraltete Übergangsbestimmungen werden entfernt.

Anhang 1.3: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltswäschetrockner

Zu Ziffer 2.1-2.2: Auf den 1.1.2023 werden die Effizienzanforderungen an Haushaltswäschetrockner verschärft.

Anhang 1.5: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltsgeschirrspüler

Zu Ziffer 2.2: Auf den 1.1.2023 werden die Effizienzanforderungen an Haushaltsgeschirrspüler mit einer Nennkapazität von mindestens 10 Massgedecken verschärft. Für alle anderen Unterkategorien gelten per 1.1.2023 unverändert die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 2019/2022.

Anhang 1.12: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abge-

ben von elektronischen Displays

Veraltete Übergangsbestimmungen werden entfernt.

Anhang 1.14: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener gewerblicher Kühllagerschränke, Schnellkühler/-froster, Verflüssigungs-

sätze und Prozesskühler

Zu Ziffer 2.4: Auf den 1.1.2023 werden die Effizienzanforderungen an netzbetriebene gewerbliche Kühllagerschränke des Typs vertikale Gefrierschränke einschliesslich Hochleistungskühllagerschränke mit einem Nettorauminhalt bis insgesamt 800 Liter verschärft. Für alle anderen Unterkategorien gelten per 1.1.2023 unverändert die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 2015/1095.

Anhang 1.15: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abge-

ben von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern

Zu Ziffer 2.2: Auf den 1.1.2023 werden die Effizienzanforderungen an konventionelle elektrische betriebene Warmwasserbereiter mit einem Speichervolumen ≥ 150 Liter verschärft. Für alle anderen Unterkategorien gelten per 1.1.2023 unverändert die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 814/2013.

Anhang 1.16: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abge-

ben von Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte

Zu Ziffer 2.2: Auf den 1.1.2023 werden die Effizienzanforderungen an elektrische Raumheizgeräte mit Heizkessel und elektrische Kombiheizgeräte mit Heizkessel verschärft. Für alle anderen Unterkategorien gelten per 1.1.2023 unverändert die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 813/2013.

Anhang 1.18: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abge-

ben von Einzelraumheizgeräten