Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 18 Seiten

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Erläuternder Bericht zur

Revision der Energieeffizienzverordnung

Zu Ziffer 2.2: Auf den 1.1.2023 werden die Effizienzanforderungen an elektrische Einzelraumheizgeräte mit Ausnahme gewerblich genutzter Einzelraumheizgeräten verschärft. Für alle anderen Unterkategorien gelten per 1.1.2023 unverändert die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 2015/1188.

Anhang 1.22: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abge-

ben netzbetriebener Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten

Veraltete Übergangsbestimmungen werden entfernt.

Anhang 2.14: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abge-

ben von netzbetriebenen gewerblichen Geschirrspülern

Zu Ziffer 2: Auf den 1.1.2023 werden erstmals Effizienzanforderungen an elektrische gewerbliche Geschirrspüler eingeführt.

Anhang 2.15: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abge-

ben von netzbetriebenen gewerblichen Küchengeräten

Zu Ziffer 2.1 bis 2.5: Auf den 1.1.2023 werden erstmals Effizienzanforderungen an elektrische gewerbliche Kochfelder, Salamander und Fritteusen eingeführt.

Anhang 3.2: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltskaffeemaschinen

Zu Ziffer 3.3-3.5: Bei der Darstellung der Effizienzklasse und des Energieverbrauches beim Fernabsatz über das Internet muss die Energieetikette gut sichtbar und leserlich in der Nähe des Preises angezeigt werden. Alternative kann eine geschachtelte Anzeige mit dem entsprechenden Energiepfeil benutzt werden.