Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 18 Seiten

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Erläuternder Bericht zur

Revision der Energieeffizienzverordnung

schränke und geräuscharme Kühlgeräte) schlechter als die Energieeffizienzklasse D sein. Es wird davon ausgegangen, dass die Verteilung der Modelle nach den Energieklassen im Jahr 2021 der Verteilung der verkauften Produkte entspricht.

Es ist wichtig zu beachten, dass geräuscharme Kühlgeräte und Weinlagerschränke nicht von der Verschärfung der bestehenden Mindestanforderungen betroffen sind. Der Grund dafür ist, dass die Stückzahlen der abgesetzten Geräte (und somit die mögliche Stromeinsparung durch eine strengere Vorschrift) beschränkt ist.

Eine Übergangsfrist für den Abverkauf von Geräten, welche die neuen Mindestanforderungen nicht einhalten, soll 12 Monate betragen.

1.1.2 Haushaltswäschetrockner (Anhang 1.3)

Für Haushaltswäschetrockner (wie für viele andere Produktkategorien) gilt noch die alte Skala von A+++ bis D. Die Energieeffizienzvorschriften für Haushaltswäschetrockner sind in der Schweiz strenger als in der EU: Haushaltswäschetrockner müssen die Effizienzklasse A+ aufweisen (in der EU die Effizienzklasse B).

Die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz gelten sowohl für Ein- wie für Mehrfamilienhausanwendungen. Tatsächlich unterscheiden sich Haushaltswäschetrockner für Mehrfamilienhausanwendungen (bzw. in Gemeinschaftswaschräumen) durch eine kürzere Standardprogrammzeit (typisch unter 100 Minuten), da diese Geräte mehrmals pro Tag laufen können müssen. Die Nennbelastbarkeit ist dennoch ähnlich wie bei Geräten für einzelne Haushalte.

Neu sind ab dem 1. Januar 2023 netzbetriebene Haushaltswäschetrockner mit einer Standardprogrammzeit von über 100 Minuten nur mit einem Energieeffizienzindex kleiner als 24 – bzw. einer Energieeffizienzklasse A+++ oder besser in der Schweiz zugelassen. Haushaltswäschetrockner mit einer Standardprogrammzeit von 100 Minuten oder weniger sind nur mit einem Energieeffizienzindex kleiner als 32 – bzw. einer Energieeffizienzklasse A++ oder besser in der Schweiz zugelassen. Gegenüber den heutigen Mindestanforderungen können durch diese neuen Mindestanforderungen an Haushaltswäschetrockner in einem Jahr zusätzliche Stromeinsparungen von rund 55 GWh4 ausgelöst werden (über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren, Durchschnitt für die Jahre 2024-2030).

Das BFE hat den Markt der Haushaltswäschetrockner im Herbst 2021 untersuchen lassen5. Die meisten der angebotenen Modelle haben die Energieeffizienzklasse A++, sowohl für Ein- als auch Mehrfamilienhausanwendungen.

 Für Einfamilienhausanwendungen sind Modelle mit Energieeffizienzklasse A+++ im Anschaffungspreis teurer als Modelle der Klassen A++ und A+, im Schnitt CHF 34 oder 2%. Endnutzerinnen und Endnutzer profitieren von einer Einsparung der Betriebskosten, bzw. der Stromkosteneinsparung welche sich über die mittlere Lebensdauer von 15 Jahren auf CHF 400 summiert (gerechnet mit einem Strompreis von 20 Rp/kWh und einer Nutzungsrate von 160 Zyklen/Jahr).

 Ähnlich ist es für Mehrfamilienhausanwendungen – Modelle mit Energieeffizienzklasse A++ sind im Anschaffungspreis teurer als Modelle der Klasse A+, im Schnitt CHF 24 oder 1%.

Endnutzerinnen und Endnutzer profitieren sehr stark von einer Einsparung der Betriebskos-

4 Zum Vergleich als Beispiel: 10 GWh entsprechen dem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch von 2000 Haushalten.

5 Bush Energie GmbH, «Abklärungen zu strengeren Mindestanforderungen an Geräte im Hinblick auf Stromeffizienzmassnahmen bis 2025», BFE, 2022.