Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 18 Seiten
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Erläuternder Bericht zur
Revision der Energieeffizienzverordnung
1.1.9 Angabe des Energieverbrauchs und weiterer Eigenschaften von Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern (Anhang 4.1)
Mit der Ausstellung einer schweizerischen Typengenehmigung bzw. einem schweizerischen Datenblatt bestätigt das ASTRA, dass ein Fahrzeug, das einem genehmigten Fahrzeugtyp entspricht, die einschlägigen schweizerischen Vorschriften einhält. Bisher werden die allermeisten Fahrzeuge auf Basis von Typengenehmigungen zum Verkehr zugelassen. Im Verlauf des Jahres 2022 wird es möglich sein, Fahrzeuge anstatt über die generische Typengenehmigung mittels fahrzeugspezifischer Daten aus der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) zum Verkehr zuzulassen.
Es ist davon auszugehen, dass grössere Marktakteure rasch bereit sein werden, ihre Modelle mittels CoC-Daten zuzulassen. Für diese Modelle werden zukünftig keine Typengenehmigungen mehr erstellt. Diesem Umstand wird mit der Revision des Anhangs 4.1 EnEV Rechnung getragen. So kann zukünftig die Energieetikette auf der Webseite des BFE zusätzlich mittels VIN oder Stammnummer erstellt werden (diese beiden Nummern stehen den Importeuren sowie den Fahrzeugbesitzerinnen und Fahrzeugbesitzern zur Verfügung). Der Text in der unteren linken Ecke auf der Darstellung der Energieetikette in Ziffer 10 Anhang 4.1 wurde angepasst. Dies um aufzuzeigen, dass die Etikette zukünftig mittels Typengenehmigungsnummer, VIN oder Stammnummer erstellt werden kann (je nach Verfügbarkeit der jeweiligen Fahrzeugdaten).
Die EU hat mit der Verordnung (EU) 2018/85817 die Voraussetzungen geschaffen, dass die Übereinstimmungsbescheinigung nicht mehr nur in Papierform sondern auch elektronisch vorliegen kann. Um dieser Änderung Rechnung zu tragen, wird der Verweis in Ziffer 4.7.2 aktualisiert.
1.2 Neue Anhänge
1.2.1 Gewerbliche Geschirrspüler (Anhang 2.14)
Momentan existieren keine energetischen Vorschiften für diese Geräte. Als Mindestanforderung soll für neue gewerbliche Geschirrspüler eine integrierte Wärmerückgewinnung vorausgesetzt werden.
Gegenüber der heutigen Situation ohne Mindestanforderungen können durch diese neuen Mindestanforderungen an Geschirrspüler in einem Jahr zusätzliche Stromeinsparungen von rund 52 GWh18 ausgelöst werden (über eine Nutzungsdauer von 10 bzw. 12 Jahren). Die Kosteneinsparung für die Betriebe summiert sich auf 2.7 Mio. CHF, nach Abzug der Mehrkosten beim Anschaffungspreis für die Wärmerückgewinnung.
Eine Wärmerückgewinnung wird heute für die meisten Modelle als Option angeboten. Die Wärme wird aus der Innenluft der Maschine oder zusätzlich auch aus dem Abwasch- und Nachspülwasser gewonnen. Über einen Wärmetauscher wird das zulaufende Kaltwasser vorgewärmt. Bei der Luft-Wärmerückgewinnung wird der angesammelte Dampf abgesogen, bevor sich die Maschine öffnet, wodurch auch eine geringere Belastung der Raumluft erzielt wird. Die Wärmerückgewinnung eignet sich für alle Maschinentypen, von kleinen Untertisch- und Hauben-Spülmaschinen bis zu grossen Band- und Korbtransportmaschinen. Sie reduziert den Stromverbrauch um etwa 10% bei Untertischmaschinen bzw. 19% bei anderen Geschirrspülern.
17 Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG, ABl. L 151 vom 14. Juni 2018, S. 1; zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1445 der Kommission vom 23. Juni 2021, ABl. L 313 vom 6. September 2021, S. 4–8.
18 Zum Vergleich als Beispiel: 10 GWh entsprechen dem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch von 2000 Haushalten.