Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 18 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht zur
Revision der Energieeffizienzverordnung
1.1.7 Einzelraumheizgeräte (Anhang 1.18)
Nach der europäischen Verordnung (EU) 2015/1188 sind elektrische Einzelraumheizgeräte nur mit einem Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad, abhängig von der Technologie (z.B. Heizstrahlern), von 34% bis 38% oder besser in der EU zugelassen. Diese Mindestanforderungen sind in der Schweiz durch den EnEV Anhang 1.18 übernommen worden. Sowohl in der EU als in der Schweiz sind elektrische Einzelraumheizgeräte nicht mit einer Energieetikette gekennzeichnet.
Neu sind ab dem 1. Januar 2023 elektrische Einzelraumheizgeräte nur mit einem Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von über 39% in der Schweiz zugelassen. Um diese Anforderung zur erfüllen müssen elektrische Einzelraumheizgeräte folgende Eigenschaften besitzen:
ortsbewegliche-Einzel- elektronische Raumtemperaturkontrolle und Wochentagsregelung raumheizgeräte Präsenzerkennung
ortsfeste-Einzelraum- elektronische Raumtemperaturkontrolle und Wochentagsregelung heizgeräte Erkennung offener Fenster
Betriebszeitbegrenzung
Fernbedienungsoption
Speicher-Einzelraum- Eine elektronische Regelung der Wärmezufuhr mit Rückmeldung heizgeräte der Raum- und/oder Außentemperatur
Wochentagsregelung
Erkennung offener Fenster
Fernbedienungsoption
Heizstrahler (Infrarothei- elektronische Raumtemperaturkontrolle und Wochentagsregelung zungen) Präsenzerkennung
Erkennung offener Fenster
Betriebszeitbegrenzung
Schwarzkugelsensor
Gegenüber den heutigen Mindestanforderungen können durch diese neuen Mindestanforderungen an Einzelraumheizgeräte in einem Jahr zusätzliche Stromeinsparungen von rund 254 GWh14 ausgelöst werden (über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren).
Das BFE hat den Stand der kantonalen Energiegesetzgebungen in 2021 untersuchen lassen15
. Dezentrale elektrische Widerstandsheizungen (i.e. elektrische Einzelraumheizgeräte) sind nicht von den MukEN Artikeln 1.13/1.14 betroffen und wurden daher in vielen kantonalen Energiegesetzen nicht verboten. Nur 6 Kantone haben eine Sanierungspflicht für dezentrale elektrische Widerstandsheizungen ausgesprochen – dennoch umfassen diese nur einen kleineren Teil der Gebäude mit elektrischen Einzelraumheizgeräten. Mit der Verschärfung der bestehenden Mindestanforderungen reduziert der Bund das Angebot auf dem Markt und unterstützt somit die Kantone beim Ersatz von dezentralen Elektroheizungen in Wohngebäuden.
2020 wurden rund 60’000 elektrische Einzelraumheizgeräte in der Schweiz verkauft16. Gemäss der Marktstudie von Lemon Consult AG zeigt sich die schwierige Datenlage von elektrische Einzelraumheizgeräte auch in der Marktanalyse. Absatz- oder Verkaufszahlen zu Elektroheizungen fehlen. Bei den eingesetzten Produkten, kann festgehalten werden, dass keines von einer, in der Schweiz ansässigen Firma, produziert wird. Zudem zeigt sich, dass die elektrischen Speicherheizungen nicht in der
14 Zum Vergleich als Beispiel: 10 GWh entsprechen dem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch von 2000 Haushalten.
15 Interface Politikstudien, «Beschleunigung des Ersatzes von Elektro-heizungen – aktuelle Massnahmen und verbleibende Hindernisse», BFE, 2022.
16 Lemon Consult AG, «Beschleunigung des Ersatzes von Elektroheizungen - Eine technisch-ökonomische Analyse», BFE, 2022.