Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 18 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht zur
Revision der Energieeffizienzverordnung
zu den europäischen Regelungen auf ein Minimum und erleichtert sich der Vollzug der neuen Ausnahmen.
Da die Anpassungen in Anhang 4.1 EnEV keine zusätzlichen Pflichten beinhalten, entstehen keine dauernden Mehrkosten für die Wirtschaft und Gesellschaft. Anpassungen in den bestehenden Systemen der Marktakteure werden aufgrund der Umstellung auf die CoC-Daten nötig sein. Diese Umstellung ist nötig, da die Typengenehmigungen zukünftig nicht mehr für die Fahrzeugzulassung verwendet werden können und entstehen daher nicht primär durch die vorliegende EnEV-Revision. Das Tool zur Erstellung der Energieetikette wird durch das BFE angepasst und kann von den Importeuren und Händlern wie bisher benutzt werden.
4. Verhältnis zum europäischen Recht
Die Anpassung an das europäische Recht erfolgt nach den im Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) enthaltenen Grundsätzen. Die Schweiz übernimmt u.a. bezüglich der Anforderungen an das Inverkehrbringen von Geräten grundsätzlich die Vorschriften der EU; Ausnahmen dazu sind nur zulässig, wenn der Bundesrat diese in der Verordnung vom 19. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften (VIPaV; SR 946.513.8) vorsieht.
Aufgrund der vorgesehenen Änderungen der EnEV sind deshalb folgende Produkte als neue Ausnahmen zum EU-Recht in Artikel 2 Buchstabe c Ziffer 5 VIPaV aufzunehmen:
netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler,
netzbetriebene gewerbliche Kühllagerschränke des Typs vertikale Gefrierschränke mit einem Nettorauminhalt bis insgesamt 800 Liter (es handelt sich um eine Unterkategorie aus dem Anhang 1.14, netzbetriebene gewerbliche Kühllagerschränke),
elektrisch konventionell betriebene Warmwasserbereitern (es handelt sich um eine Unterkategorie aus dem Anhang 1.15, Warmwasserbereitern und Warmwasserspeicher),
elektrische Raumheizgeräte mit Heizkessel und elektrische Kombiheizgeräte mit Heizkessel (es handelt sich um eine Unterkategorie aus dem Anhang 1.16, Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten),
elektrische Einzelraumheizgeräten (es handelt sich um eine Unterkategorie aus dem Anhang 1.18, Einzelraumheizgeräten),
netzbetriebene gewerbliche Geschirrspüler,
netzbetriebene gewerbliche Kochfelder, Salamander und Fritteusen.
Die Revision des Anhangs 4.1 EnEV orientiert sich an den Anpassungen in den EU-Verordnungen. Die CoC-Daten werden durch das ASTRA bereitgestellt und basieren auf den europäischen Formaten.
5. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
2. Kapitel: Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
1. Abschnitt: Serienmässig hergestellte Anlagen und Geräte und deren serienmässig herge-
stellte Bestandteile
Art. 4 Mindestanforderungen
In Absatz 1 wird aufgrund der neuen Anhänge der Verweis auf ebendiese angepasst.