Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/85: Änderung des Asylgesetzes (AsylG) (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes) · 20 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele der Revision

Im Frühling 2021 haben einzelne Medien und NGOs den Vorwurf erhoben, in den Zentren des Bundes komme es zu Gewaltanwendung durch die Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste. Im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM) hat deshalb Herr Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer die Gewährleistung der Sicherheit in den Zentren des Bundes untersucht. In seinem Bericht vom 30. September 20211 kommt er zum Schluss, dass in den Zentren des Bundes keine systematische Gewalt angewandt wird und dass die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden. Er empfiehlt jedoch Verbesserungen im Sicherheits- und Disziplinarbereich. So wird u.a. empfohlen, die sich mit dem Disziplinarwesen ergebenden Rechtsfragen zu klären und gegebenenfalls eine vollständige Überarbeitung des Disziplinarrechts in der Verordnung des EJPD vom 4. Dezember 20182 über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen (VO-EJPD) vorzusehen. Dabei sollen die Grundsätze des Disziplinarrechts im Asylgesetz geregelt werden (vgl. Bericht Oberholzer Empfehlung 9). Des Weiteren sei der Einsatz von Sicherheitsräumen im Kontext mit einer Neuorganisation der Sicherheitsdienste in den Zentren des Bundes und der Anwendbarkeit des Bundesgesetzes über die Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes (Zwangsanwendungsgesetz, ZAG, SR 364) zu klären (vgl. Bericht Oberholzer Empfehlung 11). Schliesslich sei eine Regelung bezüglich der Voraussetzungen und der Modalitäten von Sicherheitsräumen im AsylG zu prüfen (vgl. Bericht Oberholzer Empfehlung 11).

Das SEM hat den Bericht Oberholzer am 11. Oktober 2021 zustimmend zur Kenntnis genommen und das im Bericht skizzierte Vorgehen zur Prüfung und Umsetzung der entsprechenden Empfehlungen genehmigt. Das SEM hat ein entsprechendes Umsetzungsprojekt gestartet. Um die Situation im Sicherheitsbereich in den Zentren des Bundes und auch in den Unterkünften an den Flughäfen möglichst rasch und zielgerichtet zu verbessern wurden insbesondere einzelne interne Abläufe angepasst, die Präsenz des SEM im Sicherheits- und Betreuungsbereich ausgebaut und die Weisungen des SEM im Sicherheitsbereich, insbesondere bezüglich der Durchsuchung von Asylsuchenden in den Zentren des Bundes und den Unterkünften an den Flughäfen angepasst.

Ebenfalls kurzfristig umgesetzt wurden verschiedene Anpassungen in der VO-EJPD, welche im Rahmen der geltenden gesetzlichen Grundlagen umgesetzt werden konnten und seit dem 15. Januar 2023 in Kraft sind. Diese Änderungen beinhalten eine neue Verordnungsbestimmung zur vorübergehenden Festhaltung zur Abwendung unmit-

1Bericht über die Abklärung von Vorwürfen im Bereich der Sicherheit in den Bundesasylzen-

tren erstattet im Auftrag des SEM vom 30. September 2021.

2 SR 142.311.23