Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/85: Änderung des Asylgesetzes (AsylG) (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes) · 20 Seiten

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telbarer Gefahr (Art. 29a VO-EJPD) und verschiedener Ergänzungen bzw. Klarstellungen im Bereich der Durchsuchung von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen in den Zentren des Bundes und den Unterkünften an den Flughäfen.

Ein Teil der im Bericht Oberholzer vorgeschlagenen Massnahmen ist jedoch nur längerfristig umsetzbar, da diese Massnahmen eine fundierte Analyse der konkreten Abläufe im Sicherheits- und Disziplinarbereich sowie der notwendigen rechtlichen Grundlagen notwendig machten. Die entsprechenden Anpassungen auf Gesetzesstufe bilden Gegenstand dieser Vorlage. Dabei werden auch zwei aktuelle Urteile berücksichtigt, in welchen sich das BGer und das BStG unter anderem auch mit Fragestellungen bezüglich der Empfehlungen aus dem Bericht Oberholzer auseinandergesetzt haben3.

Mit dem Ziel, die Anzahl der Eskalationen in den Zentren des Bundes so weit als möglich zu reduzieren, hat das SEM bereits eine Reihe von weiteren Massnahmen umgesetzt. So wurde ein umfassendes Gewaltpräventionskonzept erarbeitet, das in allen Zentren des Bundes umgesetzt worden ist, um allfälligen Gewaltsituationen effizient vorbeugen zu können. Darin werden Risikofaktoren zur Entstehung von Gewalt in den Zentren des Bundes beschrieben und es wird für jedes Zentrum des Bundes definiert, mit welchen Massnahmen diesen Faktoren präventiv begegnet werden kann. Weiter werden in den Zentren des Bundes seit dem vierten Quartal 2021 zusätzliche Konfliktpräventionsbetreuende eingesetzt, die aktiv und auf der Basis von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung auf Asylsuchende zugehen, um Konflikte zu vermeiden oder zumindest zu deeskalieren. Dadurch soll ein möglichst gewaltfreier Betrieb der Zentren des Bundes ermöglicht werden. Diese Massnahmen wirken sich positiv auf die Situation in den Zentren des Bundes aus. Seit Anfang 2021 hat die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in den Zentren des Bundes stark abgenommen und befindet sich aktuell auf dem tiefsten Niveau seit dem 1. Quartal 2020.

Eine weitere Massnahme ist die Schaffung einer Meldestelle im Rahmen eines Pilotprojektes, welches am 1. November 2022 gestartet wurde. Die Meldestelle wird durch das Schweizerische Arbeiterhilfswerk (SAH) betrieben. Im Pilotprojekt ist die Meldestelle als Anlaufstelle für Asylsuchende oder Mitarbeitende in den Zentren des Bundes konzipiert. Die Betroffenen sollen alle Anliegen im Bereich der Unterbringung, der Betreuung sowie der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei dieser Stelle deponieren oder auch Beanstandungen über das Verhalten von Mitarbeitenden vorbringen können. Zudem berät die Meldestelle auch Personen und vermittelt diese soweit erforderlich an weitere Fach- und Beratungsstellen oder andere Behörden. Das Pilotprojekt dauert 18 Monate und wird durch ein externes Monitoring begleitet. Die im Rahmen dieses Pilotprojektes geprüfte Meldestelle ist jedoch nicht als unabhängige Meldestelle konzipiert, da hierfür eine gesetzliche Grundlage nötig wäre. Die Unabhängigkeit soll jedoch dadurch sichergestellt werden, dass die Meldestelle ihre Aufgaben auf operativer Ebene so weit wie möglich selbständig erfüllen kann. Sollte sich im Pilotprojekt zeigen, dass sich eine solche Meldestelle positiv auf die Sicherheit in den Zentren des Bundes auswirkt, soll die Schaffung einer unabhängigen Meldestelle auf Gesetzesstufe geprüft werden.

3 BGE 148 II 218 vom 17. Dezember 2021 E. 5.3 f. / BStGer CA.2022.9. Erw. 3.2.2 – 3.2.5 /