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Vernehmlassung 2022/90: Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) · 18 Seiten

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6 Eine Herabsetzung des aufgeschobenen Anteils der Rente ist über das offizielle Formular zu beantragen. Die Änderung kann frühestens für den Monat erfolgen, der auf den Monat der Antragstellung folgt.

Art. 56 Vorbezug der Altersrente

1 Die Berechnung der vorbezogenen Rente basiert auf der in Anwendung von Artikel 52 Absatz 1bis ermittelten effektiven Beitragsdauer und dem Einkommen bis zum 31. Dezember vor dem Beginn des Vorbezugs.

2 Bei einer Erhöhung des Rentenanteils während der Vorbezugsdauer gelten dieselben Berechnungsgrundlagen wie zu Beginn des Vorbezugs.

3 Eine Erhöhung des vorbezogenen Anteils der Rente ist über das offizielle Formular zu beantragen. Die Änderung kann frühestens auf den Monat erfolgen, der auf den Monat der Antragstellung folgt.

4 Bei Erreichen des Referenzalters wird die Rente nach den allgemeinen Bestimmungen für die Rentenberechnung nach Artikel 29bis AHVG festgesetzt. Massgebend ist der nach Artikel 51bis Absatz 2 bei Erreichen des Referenzalters ermittelte Aufwertungsfaktor.

Art. 56bisKürzung beim Rentenvorbezug

1 Beim Vorbezug der Rente gelten die folgenden Kürzungssätze in Prozent der Altersrente:

Vorbezugs-

dauer

in Jahren und Monaten

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 0 - 0,6 1,1 1,7 2,3 2,8 3,4 4,0 4,5 5,1 5,7 6,2 1 6,8 7,4 7,9 8,5 9,1 9,6 10,2 10,8 11,3 11,9 12,5 13,0 2 13,6

2 Bei einer Erhöhung des vorbezogenen Rentenanteils wird der Kürzungssatz für den Rentenanteil, um den der vorbezogene Anteil erhöht wird, neu bestimmt.

3 Bei Erreichen des Referenzalters nach Artikel 21 Absatz 1 AHVG wird der definitive Kürzungsbetrag ermittelt. Dabei wird die Summe der ungekürzten vorbezogenen Renten, dividiert durch die entsprechende Anzahl Monate, während denen die jeweilige Rente oder der Rentenanteil vorbezogen wurde, mit dem für die entsprechende Vorbezugsdauer geltenden Kürzungssatz multipliziert. Die für jeden Rentenanteil ermittelten Kürzungsbeträge ergeben zusammen den Kürzungsbetrag, der ab dem Referenzalter von der Rente abgezogen wird.

4 Der Kürzungsbetrag wird der Lohn- und Preisentwicklung angepasst.