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Vernehmlassung 2022/90: Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) · 18 Seiten

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Art. 56 Verzicht und Widerruf des Vorbezugs der Altersrente bei Anspruch

auf eine Invalidenrente

1 Werden Versicherte, die einen Teil ihrer Altersrente vorbeziehen, während der Vorbezugsdauer invalid und haben einen Anspruch auf eine Invalidenrente nach Artikel 29 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 19593 über die Invalidenversicherung, so können sie auf den Vorbezug ihrer Altersrente verzichten. Der Verzicht wird mit Beginn des Anspruchs auf die Invalidenrente wirksam.

2 Beginnt der Vorbezug eines Teils oder der ganzen Altersrente nach der Anmeldung bei der Invalidenversicherung und vor der Zusprache einer Invalidenrente, so kann die versicherte Person den Vorbezug ihrer Altersrente widerrufen. Der Widerruf wird mit Beginn des Rentenvorbezugs wirksam.

3 Ein Widerruf ist nur möglich, wenn die Summe der vorbezogenen Altersrenten vollständig mit der Summe der rückwirkend ausbezahlten Invalidenrenten kompensiert werden kann.

Art. 56quaterKürzung beim Rentenvorbezug durch Frauen der

Übergangsgeneration

1 Beim Vorbezug der Rente durch Frauen, die gemäss Artikel 34bis Absatz 3 AHVG der Übergangsgeneration angehören, gelten in Abweichung von Artikel 56bis Absatz 1 die folgenden Kürzungssätze:

a. Ist das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen tiefer als oder gleich hoch wie der Betrag der vierfachen minimalen jährlichen Altersrente nach Artikel 34 AHVG, so gelten die folgenden Kürzungssätze in Prozent der Rente: Vorbezugs-

dauer

und Monaten

in Jahren

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

0 - 0 0 0 0 0 0 0 0 0 00

1 0 0,2 0,3 0,5 0,7 0,8 1,0 1,2 1,3 1,5 1,7 1,8 2 2,0 2,1 2,2 2,3 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 2,8 2,8 2,9 3 3,0

b. Ist das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen höher als der Betrag der vierfachen minimalen jährlichen Altersrente nach Artikel 34 AHVG, aber tiefer als oder gleich hoch wie der Betrag der fünffachen minimalen jährlichen Altersrente nach Artikel 34 AHVG, so gelten die folgenden Kürzungssätze in Prozent der Rente:

Vorbezugs-

dauer

und Monaten

in Jahren

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 0 - 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 1,3 1,5 1,7 1,9 2,1 2,3 1 2,5 2,7 2,8 3,0 3,2 3,3 3,5 3,7 3,8 4,0 4,2 4,3

3 SR 831.20