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Vernehmlassung 2022/90: Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) · 18 Seiten
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2 4,5 4,7 4,8 5,0 5,2 5,3 5,5 5,7 5,8 6,0 6,2 6,3 3 6,5
c. Ist das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen, höher als der Betrag der fünffachen minimalen jährlichen Altersrente nach Artikel 34 AHVG, so gelten die folgenden Kürzungssätze in Prozent der Rente:
Vorbezugs-
dauer
und Monaten
in Jahren
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 0 - 0,3 0,6 0,9 1,2 1,5 1,8 2,0 2,3 2,6 2,9 3,2 1 3,5 3,8 4,0 4,3 4,5 4,8 5,0 5,3 5,5 5,8 6,0 6,3 2 6,5 6,8 7,2 7,5 7,8 8,2 8,5 8,8 9,2 9,5 9,8 10,2 3 10,5
2 Der Kürzungssatz wird auf Grundlage des für die Rentenberechnung massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens zum Zeitpunkt des Vorbezugs festgelegt. Eine spätere Änderung des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens hat keine Auswirkungen auf den Kürzungssatz.
Art. 57
Aufgehoben
Art. 60 Abs. 1
1 Die Vorausberechnung erfolgt auf der Grundlage der Artikel 50–56ter. Für die Vorausberechnung der Hinterlassenenrenten ist der Zeitpunkt der Antragsstellung massgebend. Für die Vorausberechnung der Altersrente ist der Zeitpunkt des Referenzalters nach Artikel 21 Absatz 1 AHVG oder des Vorbezugs massgebend.
Art. 67 Abs. 1quater
1quater Stirbt eine Person, die Anspruch auf eine Altersrente hat, so kann der Antrag um Neuberechnung nach Artikel 29bis Absatz 3 AHVG von ihren Hinterbliebenen eingereicht werden.
Art. 125quaterAblösung von Leistungen der IV durch Leistungen der AHV
Für Bezügerinnen und Bezüger von Leistungen der Invalidenversicherung, die ihre Altersrente nach Artikel 40 Absatz 1 AHVG vorbeziehen oder das Referenzalter nach Artikel 21 Absatz 1 AHVG erreichen, ist für die Festsetzung der Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Eröffnung von Verfügungen die Ausgleichskasse zuständig, die bisher die Leistungen der Invalidenversicherung ausbezahlt hat.