Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/11: Verordnung über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVV) · 25 Seiten
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1 Allgemeines
Das Parlament hat am 30. September 2022 das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) verabschiedet. Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf der Verordnung über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVV) dauerte vom 16. Juni 2023 bis zum 6. Oktober 2023. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.
Es sind insgesamt 68 Stellungnahmen eingegangen. Stellung genommen haben
25 Kantone, 5 politische Parteien, 37 interessierte Organisationen sowie eine Einzelperson. Eine Liste der Kantone, Parteien, ausserparlamentarischen Kommissionen, Wirtschaftsverbände, weiterer interessierter Organisationen sowie Einzelpersonen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang. Die Vernehmlassungsunterlagen und die vollständigen Stellungnahmen sind in elektronischer Form auf der Internetseite der Bundeskanzlei zugänglich.1
Eine Organisation hat ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.2 Eine zur Vernehmlassung eingeladene Organisation existiert nicht mehr.3
2 Gesamtbeurteilung des Vorentwurfs sowie hauptsächliche Kritikpunkte und Anpassungsvorschläge
Nachfolgend wird eine Gesamtbeurteilung der Vernehmlassungsvorlage entlang verschiedener Akteursgruppen vorgenommen, die sich im Rahmen der Vernehmlassung geäussert haben, und es werden hauptsächliche Kritikpunkte und Anpassungsvorschläge zusammengefasst. Die detaillierten Rückmeldungen zu den einzelnen Artikeln des Vorentwurfs der Verordnung werden in Kapitel 3 wiedergegeben.
Die Kantone sind mit den Anforderungen an die Abruf- und Plattformdienste mehrheitlich einverstanden (explizit oder implizit) bzw. fordern deren Verschärfung. Einige Kantone äussern sich jedoch gegen die vorgesehene Aufgabenteilung zwischen dem BSV und den Kantonen im Bereich der Tests und fordern, dass die Aufsicht über die durch die Kantone beauftragten Fachorganisationen durch die zuständigen kantonalen Behörden und nicht durch das BSV wahrzunehmen ist. Zudem schlagen mehrere Kantone verschiedene Präzisierungen zu den Expertinnen und Experten, die von den Branchenorganisationen beizuziehen sind, vor. Schliesslich bestehen bei mehreren Kantonen offene Fragen zur Inkraftsetzung von Gesetz und Verordnung und der damit verbundenen Notwendigkeit einer Erarbeitung, Revision bzw. Aufhebung von kantonalen Gesetzen. Teilweise wird die Überprüfung der Frist des Inkrafttretens bzw. ein späteres Inkrafttreten gefordert.
Die Parteien beurteilen die Vernehmlassungsvorlage zwar mehrheitlich eher positiv (mit Ausnahme der Piratenpartei), fordern jedoch verschiedene Anpassungen, die die Anforderungen an die Anbieterinnen von Filmen und Videospielen entweder verschärfen oder lockern.
Akteurinnen der Filmbranche beurteilen den Vorentwurf der Verordnung und insbesondere die Bestimmungen für die Anbieterinnen von Abrufdiensten eher negativ. Diese werden als strenger als diejenigen auf EU-Ebene und deshalb insbesondere bei ausländischen Anbieterinnen als nicht umsetzbar bzw. durchsetzbar erachtet. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die höheren Anforderungen für die Alterskontrolle bei
1 https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2023/11/cons_1
2 Schweizerischer Arbeitgeberverband
3 GameRights