Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/11: Verordnung über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVV) · 25 Seiten
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Datenschutz jugendschutzgerechte und datensparsame Ansätze ermittelt. VD, EKKJ, KSS, PJ und SAJV beantragen explizit festzuhalten, dass ein Verfahren nur dann als angemessen zu betrachten sei, wenn es die Prinzipien des Datenschutzes respektiere.
DigiGes weist darauf hin, es bleibe unklar, wie die Alterskontrolle technisch umgesetzt werden solle und beantragt eine Umformulierung von Absatz 1, wonach nicht per se das «Alter» zu überprüfen sei. Es gehe vielmehr darum, festzustellen, ob jemand volljährig sei und falls nicht, darum, dass die minderjährige Person nur Inhalte angezeigt bekomme, die für ihre Altersklasse bestimmt seien. SRG schlägt vor zu präzisieren, dass ein Verfahren zur Überprüfung der Volljährigkeit nur als angemessen gelten soll, wenn es die technologischen Entwicklungen berücksichtigt. Zudem solle die Altersverifikation einer anderen Anbieterin übernommen werden können.
Die Piratenpartei lehnt einen Ausweiszwang im Internet entschieden ab und fordert daher, die Pflicht zur Alterskontrolle zu streichen oder mindestens zu einer datenschutzfreundlichen Lösung umzuformulieren. Nach Ansicht von pGaM stellt die Regelung ein Risiko für alle Benutzer dar, da bei ungenügender Datensicherheit seitens der Betreiber sensitive Daten an die Öffentlichkeit gelangen könnten. Zudem sei die Einschränkung via VPN-Apps einfach von Jugendlichen umgehbar, die Regelung sei daher unnütz. Auch TG beurteilt eine faktische Ausweispflicht kritisch und erachtet die Verhältnismässigkeit als nicht gegeben, da die vorgeschlagenen Massnahmen für eine Vielzahl längst erwachsener Nutzerinnen und Nutzer einen Zusatzaufwand bedeuten würden und auch aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten und mit Blick auf Sicherheitsaspekte fragwürdig seien. Gleichzeitig bleibe unklar, wie viele Minderjährige wirklich von entsprechenden Angeboten abgehalten würden. Sgv, digitalswitzerland, suissedigital, Salt, Sunrise, swico und swisscom weisen darauf hin, dass viele Videoon-demand Angebote gar keine für Minderjährige ungeeigneten Inhalte anbieten würden, diese Angebote zu einem TV- oder Internetpaket hinzugebucht werden müssen bzw. solche vertraglichen Vereinbarungen sowieso nur mit Volljährigen abgeschlossen würden. Eine generelle Alterskontrolle zu verlangen, sei deshalb unverhältnismässig. suissedigital, Sunrise und Salt fordern daher einen zusätzlichen Absatz 3 der als Ausnahmeregelung festhält, dass Anbieterinnen von Abrufdiensten von der Pflicht gemäss den Absätzen 1 und 2 ausgenommen sind, wenn es sich bei ihrem Dienst um ein zahlungspflichtiges Angebot mit einer vertraglichen Beziehung handelt, welche ausschliesslich mit volljährigen Vertragsparteien eingegangen wird, und die Abrufdienste ein System zur elterlichen Kontrolle von Inhalten zur Verfügung stellen, das den Anforderungen gemäss Artikel 2 JSFVV entspricht.
Aus Sicht von fds, JIM, Pro Cinema, SKV, SSV und swisscom sind zudem die Kosten zur Einrichtung eines Alterskontrollsystems für kleine Anbieterinnen nicht tragbar.
fds, JIM, Pro Cinema, SKV, SSV und VSPF verlangen, dass die Anforderungen an das System zur Alterskontrolle vor der erstmaligen Nutzung für Abrufdienste und Plattformdienste identisch formuliert werden und für die in Absatz 1 und 2 festzulegenden Anforderungen an Abrufdienste die Formulierung für Plattformdienste übernommen wird. Dies, da sich die Gesetzeswortlaute von Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a JSFVG ebenfalls nicht unterscheiden würden. Die Einschränkung des Angebots auf eine Altersstufe bedinge bei jeder Nutzung eine datumsscharfe Kontrolle der Altersberechtigung der Nutzerin oder des Nutzers. Diese andauernde Kontrolltätigkeit verhindere eine datensparsame Lösung, die darin bestehe, bei Vertragsabschluss eine Alterskontrolle auf Volljährigkeit vorzunehmen und es dann der Nutzerin oder dem Nutzer zu überlassen, bei Erreichen der Volljährigkeit die Beseitigung der Sperre zu verlangen. Die Kontrolle der Altersstufe bei jedem Filmabruf sei unangemessen. Gleiche Anforderungen für Anbieterinnen von Abrufdiensten und Plattformdiensten fordern auch asut,
digitalswitzerland, suissedigital, Sunrise und swisscom. Grund dafür sei ein
Paradigmenwechsel in der parlamentarischen Debatte. Ursprünglich habe der Bundesrat im JSVFG hinsichtlich der Abrufdienste eine viel strengere Regelung vorgeschlagen.