Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/11: Verordnung über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVV) · 25 Seiten

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Danach sollten «Minderjährige keinen Zugang zu Inhalten haben, für die sie das erforderliche Mindestalter nicht haben.» Der Gesetzgeber habe dies jedoch korrigiert und damit würden für die Abrufdienste dieselben Vorgaben gelten wie für Plattformdienste. Massgeblich für die Alterskontrolle sei damit nicht mehr ein Mindestalter, sondern der Schutz Minderjähriger vor der Darstellung übermässiger Gewalt oder expliziter sexueller Handlungen. Die im Vorentwurf vorgesehenen strengeren Anforderungen an Anbieterinnen von Abrufdiensten würden somit gegen den Willen des Gesetzgebers verstossen.

Nach Ansicht von MPA, Netflix, Sunrise und suissedigital geht die vorgeschlagene Regelung über die europäischen Anforderungen hinaus. Die Regelung drohe dadurch zu unverhältnismässigen Verpflichtungen zu führen, indem gerade für Abrufdienste besonders strenge Regeln im Vergleich zu Video-Sharing-Diensten (= Plattformdiensten) vorgeschlagen würden, obwohl die von redaktionell gestalteten Abrufdiensten ausgehenden Gefahren für Kinder und Jugendliche deutlich geringer seien. Da die betreffenden Vorgaben bereits in der gesetzlichen Regelung angelegt seien, sei es umso wichtiger, dass mit der Verordnung eine Ausgestaltung ermöglicht werde, die praktisch umsetzbar sei und zu angemessenen Anforderungen an Jugendschutzvorkehrungen führe, die verhältnismässig zum jeweiligen Gefährdungspotenzial seien. MPA und Netflix weisen zudem darauf hin, dass sich die im JSFVG festgelegten Anforderungen an Anbieterinnen von Abrufdiensten und an Anbieterinnen von Plattformdiensten im Wortlaut nicht unterscheiden. Aus all diesen Gründen schlagen sie vor in der Verordnung explizit festzuhalten, dass das Verfahren der Alterskontrolle in einem angemessenen Verhältnis zu der potenziellen Schädigung durch die zur Verfügung gestellten Inhalte stehen muss und für den Zugang zu den schädlichsten Inhalten wie grundlose Gewalttätigkeiten und Pornografie die strengsten Verfahren Anwendung finden müssen. Netflix beantragt darüber hinaus eine Umformulierung von Absatz 1, wonach das Alter oder die Volljährigkeit der Person, die ein Konto bei einem Abrufdienst einrichten will, zu überprüfen sei.

Nach Ansicht von SGDA und SIEA ist eine Altersüberprüfung durch eine maschinelle Überprüfung eines Ausweisdokuments aus folgenden Gründen nicht praktikabel und nicht sinnvoll: Der Ausländeranteil liege in der Schweiz bei 26%, Tendenz steigend. Eine Überprüfung von ID oder Pass würde demnach nur bei einem Teil der Bevölkerung möglich sein. Eine maschinelle Überprüfung von nicht schweizerischen ID oder Pässen sei nicht machbar. Zudem würden alle Anbieterinnen von Abrufdiensten internationale Plattformen betreiben, eine Schweizer Insellösung, mit Anforderungen, die kein anderes Land sonst vorschreibe, würde für sie einen unverhältnismässigen Aufwand bedeuten. Da Anbieterinnen ohne Schweizer Sitz wie bspw. App-Anbieterinnen nicht vom JSFVG betroffen seien, würde dies eine Ungleichbehandlung von in der Schweiz ansässigen Anbieterinnen bedeuten. Schliesslich stelle sich die Frage des Umgangs mit personenbezogenen Daten. Als Alternative schlagen SGDA und SIEA eine europäische oder internationale Lösung für die Altersverifizierung vor und verweisen dabei auf entsprechende Anstrengungen der EU für ein EU-weites System der digitalen Identität. In der Zwischenzeit sollten Instrumente zur elterlichen Kontrolle als alternative Lösung zur Altersverifizierung anerkannt werden. Für die Formulierung von Absatz 1 empfehlen sie einen Ansatz, der ein Verfahren als angemessen qualifiziert, wenn es den Zugang zu beeinträchtigenden Inhalten üblicherweise verhindert. Nach Ansicht von MPA und Netflix sind Alterskontroll-Anforderungen im Online-Bereich international nach wie vor umstritten, weil das verfolgte Schutzziel in einer delikaten Balance mit Gefahren für Datenschutz und Datensicherheit stehe und vertrauenswürdige Lösungen noch nicht bestehen würden oder jedenfalls nicht verbreitet seien. Auch in der Schweiz sei eine einfach nutzbare und weit verbreitete elektronische Identität aktuell nicht verfügbar. Statt sich auf einen einstufigen Prozess zu verlassen, erachtet es Meta als effektiver, eine Reihe von Tools zu entwickeln wie bspw. Erfassung des Alters bei der Anmeldung, Erstellung von Community-Berichten, Schulung von Inhaltsprüfern, Aufklärung von Eltern, Entwicklung von Technologien zur Erkennung des Alters der Nutzer, verschiedene Optionen zur Altersüberprüfung im