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Vernehmlassung 2023/81: Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli · 26 Seiten
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Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli Ergebnisbericht
4.108 Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass Lieferwagenflotten in den nächsten Jahren Kurierverband,
elektrifiziert werden und dass es im Zuge dessen zu prüfen wäre, ob nicht bezüglich der Zustellung CH rechtlichen Abgrenzung zwischen Lieferwagen und leichten LKW eine Anhebung der
heutigen Grenze sinnvoll wäre: Elektrische Lieferwagen haben wegen der Batterie ein
höheres Leergewicht.
4.109 Art. 14c i.V.m. Art. 15 ARV 1 schreibt vor, dass Fahrzeugführerinnen oder LU
Fahrzeugführer, die nicht alle beruflichen Tätigkeiten auf der Fahrerkarte oder dem
Einlageblatt registrieren können (z.B. Aushilfen, Werkstattarbeiter, Magaziner,
Büroarbeiter, Disponenten) grundsätzlich mit einem anderen geeigneten Kontrollmittel
solche Tätigkeiten bei einer Kontrolle nachweisen müssen (sogenannter
Tätigkeitsnachweis). In Art. 13 ARV 1 werden die Kontrollmittel beschrieben.
Änderungsvorschlag: Es wäre für die Kontrollbehörden hilfreich, wenn Art. 14c ARV 1
dahingehend ergänzt wird, dass Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer ihre
beruflichen Tätigkeiten, die nicht auf der Fahrerkarte oder dem Einlageblatt registriert
sind, mit einem Kontrollmittel gemäss Art. 13 ARV 1 auf Verlangen nachweisen müssen.
4.110 Art. 11a al. 1a OTR 1: Supprimer le texte actuel entre parenthèses (art. 8, al,.1 let. VS F, de l’O du 4 nov. 2009 sur le transport de voyageurs), car pas en adéquation avec
la définition de l’UE, règlement 561/2006 et de l’ATT, sur la notion de circuit international.
Proposition d’amendement : a. « le conducteur effectue un seul circuit de transport
international de personnes ».
4.111 Dadurch ergibt sich, dass zur Erreichung der Ziele eben nicht nur die Arbeits- und SVP
Ruhezeitverordnung angepasst werden kann. Vielmehr muss im Bundesgesetz über die
Zulassung als Strassentransportunternehmen die Limite auf 2,5 Tonnen gesenkt
werden. Das wiederum bedeutet, dass Tausende von kleineren und mittleren
Unternehmen, die Transporte durchführen, am Ende des Tages unter diese Lizenzpflicht
fallen werden.
22/26 ASTRA-D-1AD83401/2425