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Vernehmlassung 2023/81: Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli · 26 Seiten

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Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli Ergebnisbericht

4.108 Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass Lieferwagenflotten in den nächsten Jahren Kurierverband,

elektrifiziert werden und dass es im Zuge dessen zu prüfen wäre, ob nicht bezüglich der Zustellung CH rechtlichen Abgrenzung zwischen Lieferwagen und leichten LKW eine Anhebung der

heutigen Grenze sinnvoll wäre: Elektrische Lieferwagen haben wegen der Batterie ein

höheres Leergewicht.

4.109 Art. 14c i.V.m. Art. 15 ARV 1 schreibt vor, dass Fahrzeugführerinnen oder LU

Fahrzeugführer, die nicht alle beruflichen Tätigkeiten auf der Fahrerkarte oder dem

Einlageblatt registrieren können (z.B. Aushilfen, Werkstattarbeiter, Magaziner,

Büroarbeiter, Disponenten) grundsätzlich mit einem anderen geeigneten Kontrollmittel

solche Tätigkeiten bei einer Kontrolle nachweisen müssen (sogenannter

Tätigkeitsnachweis). In Art. 13 ARV 1 werden die Kontrollmittel beschrieben.

Änderungsvorschlag: Es wäre für die Kontrollbehörden hilfreich, wenn Art. 14c ARV 1

dahingehend ergänzt wird, dass Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer ihre

beruflichen Tätigkeiten, die nicht auf der Fahrerkarte oder dem Einlageblatt registriert

sind, mit einem Kontrollmittel gemäss Art. 13 ARV 1 auf Verlangen nachweisen müssen.

4.110 Art. 11a al. 1a OTR 1: Supprimer le texte actuel entre parenthèses (art. 8, al,.1 let. VS F, de l’O du 4 nov. 2009 sur le transport de voyageurs), car pas en adéquation avec

la définition de l’UE, règlement 561/2006 et de l’ATT, sur la notion de circuit international.

Proposition d’amendement : a. « le conducteur effectue un seul circuit de transport

international de personnes ».

4.111 Dadurch ergibt sich, dass zur Erreichung der Ziele eben nicht nur die Arbeits- und SVP

Ruhezeitverordnung angepasst werden kann. Vielmehr muss im Bundesgesetz über die

Zulassung als Strassentransportunternehmen die Limite auf 2,5 Tonnen gesenkt

werden. Das wiederum bedeutet, dass Tausende von kleineren und mittleren

Unternehmen, die Transporte durchführen, am Ende des Tages unter diese Lizenzpflicht

fallen werden.

22/26 ASTRA-D-1AD83401/2425