Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/81: Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli · 26 Seiten

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Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli Ergebnisbericht

1.3 Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat das Verfahren zur Vernehmlassung 2023/81 am 8. November 2023 eröffnet. Eingeladen wurden die Kantone, in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft, sowie weitere interessierte Kreise. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 23. Februar 2024. Den Adressaten der Vernehmlassung standen folgende Unterlagen zur Verfügung:

• Begleitschreiben zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

• Vernehmlassungsvorlage: Änderung der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeiten der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (ARV 1)

• Erläuternder Bericht

• Fragebogen

• Adressatenliste

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Webseite der Bundeskanzlei verfügbar: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2023 > UVEK > Vernehmlassung 2023/81.

2 Stellungnahmen

2.1 Eingegangene Stellungnahmen

Für die Vernehmlassung wurden insgesamt 89 Adressatinnen und Adressaten eingeladen ihre Stellungnahme zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie zur Vorlage zur Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli «Gleich lange Spiesse bei Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen» einzureichen (Kantone, politische Parteien, Dachverbände und weitere interessierte Kreise). 46 der 89 Eingeladenen haben fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht, u.a. 25 Kantone und 3 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien. 43 der 89 Eingeladenen haben keine Stellungnahme eingereicht, wovon 2, nämlich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie Scienceindustries, ihren Verzicht dem ASTRA gemeldet haben. Zusätzlich zu den 46 Stellungnahmen der angeschriebenen Adressatinnen und Adressaten sind weitere 12 Stellungnahmen von Organisationen und interessierten Kreisen eingegangen, die nicht ausdrücklich eingeladen wurden. Insgesamt sind in der Vernehmlassung somit 58 Stellungnahmen eingegangen (vgl. Liste der Teilnehmenden im Anhang).

Die Stellungnahmen wurden in Form eines Fragebogens und/oder von Begleitschreiben eingereicht. Der Fragebogen ist anhand der vorgeschlagenen Verordnungsänderungen strukturiert und umfasst 3 Fragen. Er besteht aus einem qualitativen Frageraster mit quantitativem Antwortteil, bei dem «Ja» oder «Nein» oder «keine Stellungnahme / nicht betroffen» angekreuzt werden konnte. Zudem konnten die Teilnehmenden am Schluss des Fragenbogens noch weitere Bemerkungen hinzufügen, wenn sie sich zu einem Änderungsvorschlag äussern wollten, zu dem keine Frage gestellt wurde. Teilweise haben die Teilnehmenden ihre Anliegen nur mit Fragebogen, nur mit einem Begleitschreiben (ohne Fragebogen) oder mehrfach eingebracht (z.B. Fragebogen und Begleitschreiben).

Für eine leichtere Interpretation der Ergebnisse werden die 58 Teilnehmenden einerseits nach Adressatenliste und andererseits nach thematischen Gruppen gegliedert (vgl. Abb. 1.1 und Abb. 1.2).

4/26 ASTRA-D-1AD83401/2425