Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/81: Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli · 26 Seiten
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Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli Ergebnisbericht
2.2 Vorgehen
Die Struktur der Auswertung orientiert sich am Fragekatalog der Vernehmlassung. Die Auswertungen umfassen jeweils:
• Abbildungen zur grundsätzlichen Einschätzung (Zustimmung, Ablehnung, keine Stellungnahme)
• Auflistung der einzelnen Teilnehmenden nach deren Einschätzung (Zustimmung, Ablehnung)
• Zentrale Aussagen mit den jeweils zugeordneten Teilnehmenden
Die grundsätzliche Einschätzung umfasst nebst der Gesamtheit aller Stellungnahmen jeweils auch eine Aufgliederung nach Adressatenliste und nach thematischen Gruppen der Teilnehmenden.
Die Mehrheit der Teilnehmenden hat den quantitativen Teil des Fragebogens ausgefüllt (vgl. Kapitel 3). In diesem konnten sie beurteilen, ob sie mit den vorgesehenen Änderungen einverstanden oder nicht einverstanden sind bzw. ob sie dazu keine Stellung nehmen wollen oder nicht betroffen sind. Für die Teilnehmenden, die den Fragebogen nicht eingereicht haben (u. a. GE, NE, SGB, Zustellung CH), wurde anhand ihrer Anmerkungen in den Begleitschreiben der quantitative Teil im Fragebogen sinngemäss und soweit wie möglich ergänzt.
Nebst den quantitativen Angaben im Fragebogen konnten zu den einzelnen Fragen Bemerkungen und Änderungsanträge formuliert werden und allgemeine Anliegen zur Vernehmlassung angemerkt werden. Die Auswertung der eingegangenen bzw. erfassten Bemerkungen und Änderungsanträge erfolgte in einem mehrstufigen Prozess, wobei sämtliche Inputs möglichst einheitlich interpretiert und zu «zentralen Aussagen» kondensiert wurden
Bei der «Beurteilung» sind zuerst jeweils sämtliche Teilnehmende aufgelistet, die der entsprechenden Frage grundsätzlich zugestimmt oder die Frage grundsätzlich abgelehnt haben. Anschliessend sind zu jeder Frage die als «zentrale Aussagen» zusammengefassten Bemerkungen der Teilnehmenden aufgeführt. Die Kantone sind jeweils in blauer und die politischen Parteien in roter Schrift hervorgehoben.
Die «zentralen Aussagen» geben inhaltlich ähnliche Bemerkungen und Forderungen sinngemäss und zusammenfassend wieder. Die Aussagen entsprechen somit nicht immer dem genauen Wortlaut der jeweiligen Vernehmlassungseingaben und beispielhafte Aufzählungen und Begründungen treffen nicht immer für alle Teilnehmenden vollumfänglich zu. Von Teilnehmenden mehrfach genannte und gleichbedeutende Anträge und Bemerkungen sind pro «zentrale Aussagen» nur einmal berücksichtigt. Mit den «zentralen Aussagen» entsteht eine verhältnismässige und transparente Übersicht der heterogenen Stellungnahmen. Der genaue Wortlaut der einzelnen Stellungnahmen kann im Dokument «Stellungnahmen» der Vernehmlassungsunterlagen entnommen werden. Diese sind auf der Webseite der Bundeskanzlei verfügbar: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2023 > UVEK > Vernehmlassung 2023/81 > Stellungnahmen.
Die «Anträge» umfassen die konkreten Vorschläge für Gesetzes- und Verordnungstexte. Die konkreten Änderungsvorschläge sind jeweils in roter Schrift hervorgehoben.
3 Einschätzung der Verordnungsvorlagen
Die folgenden quantitativen Rückmeldungen erlauben eine erste Einschätzung der Vernehmlassungsvorlage und sind nach Adressatenliste und nach thematischen Gruppen gegliedert. Teilweise haben Teilnehmende mit identischen Bemerkungen unterschiedlich ein «Ja» oder ein «Nein» angekreuzt.
Die vorgeschlagene Änderung zur Ausweitung des Geltungsbereichs der ARV 1 im grenzüberschreitenden Verkehr wie in der EU auf Lenkende von Fahrzeugen zum Sachentransport von über 2.5 bis 3.5 t (Lieferwagen), sofern das Lenken deren beruflichen Haupttätigkeit darstellt und der Transport auf fremde Rechnung durchgeführt wird, wird von den Parteien, den Verbänden und Organisationen aus Wirtschaft, Umwelt und Verkehr grossmehrheitlich unterstützt. Dasselbe gilt für den Vorschlag, im Binnenverkehr auf diese Ausweitung zu verzichten. Die Teilnehmenden, welche nicht
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