Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/81: Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli · 26 Seiten
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Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli Ergebnisbericht
Patronal espère qu’il débouchera sur la conclusion d’un nouveau paquet d’accords
sectoriels (bilatérales III).
1.105 Einheitliche Regelungen senken zudem die Regulierungsdichte, welche die KMU SGV
belastet.
1.106 La simultanéité de l’entrée en vigueur des nouvelles règles entre l’UE et la Suisse VD
permettra d’éviter des problèmes d’exécution et des distorsions du marché dans le
secteur des transport internationaux.
1.107 Mit seinem Entscheid, den Geltungsbereich der ARV1 nur auf Lieferwagen im GastroSuisse
grenzüberschreitenden Verkehr ausweiten zu wollen, hat der Bundesrat eine praktikable,
ausgewogene Lösung zur Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli gefunden.
1.108 Die pragmatische Umsetzung des Landverkehrsabkommens ist zu begrüssen. SG
1.109 Elle facilitera les contrôles sur la route opérés par les autorités compétentes. VD
1.110 Wir sind überzeugt, dass so der Gesundheitsschutz verbessert und die VD, SEV,
Verkehrssicherheit erhöht werden kann. Travail.suisse
1.111 Wir begrüssen die Ausweitung des Geltungsbereichs der ARV 1 auf den GR, VS, SPS,
grenzüberschreitenden Verkehr, weil dies zu mehr Verkehrssicherheit für alle Alpen-Initiative, Verkehrsteilnehmenden, besseren Arbeitsbedingungen für Lenkende, faireren Preisen Fussverkehr und Löhnen für Transportleistungen führt. Schweiz, Pro Velo, Travail.suisse VCS
1.112 Mit der Ausweitung auf Lenkende von Fahrzeugen zum Sachentransport von über 2,5 bis SPS, Alpen-
3,5 t trägt die Schweiz zudem ihren Teil dazu bei, dass die Verkehrssicherheit im In- und Initiative, Ausland, vor allem bei Lieferwagenverkehren auf längeren Strecken, gesteigert werden Fussverkehr kann. Damit kommt die Schweiz auch ihrer Verantwortung nach, dass in den bei uns und Schweiz, Pro Velo, VCS in den benachbarten EU-Ländern höhere Sicherheitsstandards für gewerbliche
Lieferwagenverkehre gelten.
1.113 Generell profitieren von der Vorlage schlussendlich fast alle, insbesondere die Lenkenden SPS, Alpen-
(bessere Arbeitsbedingungen), andere Verkehrsteilnehmende (Steigerung der Initiative, Verkehrssicherheit aller Teilnehmenden), die Gesellschaft (bspw. durch weniger Unfälle Fussverkehr und Gesundheits- und Versicherungskosten und weniger Sozial-Dumping) und die Schweiz, Pro Velo, VCS Umwelt sowie das Klima (durch die Senkung der Verkehrsnachfrage aufgrund höherer
Kosten für den Lieferwagen-Transport).
1.114 Dadurch wird die zurzeit bewusste Umgehung der ARV-Regelung durch den Einsatz GR
kleiner Lieferwagen unterbunden werden.
1.115 Damit stellt es einen Fortschritt dar, auch wenn der Umfang des Fortschritts stark begrenzt SPS, Alpen-
ist, da mit der Beschränkung auf den grenzüberschreitenden Verkehr mit voraussichtlich Initiative, lediglich bis zu 3200 Lenkenden (vgl. Erläuternder Bericht, Seite 5) nur eine Minderheit Fussverkehr betroffen wäre. Schweiz, Pro Velo, VCS
1.116 Da diese Regelung weniger als 1 % der Lieferwagen in der Schweiz betrifft, dürften die BFU
Auswirkungen auf das Unfallgeschehen gering sein. Die unten genannten Massnahmen
haben ein höheres Präventionspotenzial (siehe Antwort zu Frage 2a).
1.117 Il estime que les changements envisagés sont de portée limitée et de nature pragmatique, CP
ce qui permettra au secteur des transports suisse de préserver sa compétitivité. En
passant, la révision législative permettra aussi de mettre en place les conditions d’une
concurrence équitable entre le secteur des transports poids-lourds et celui des livraisons.
1.118 Cette extension ne provoque pas de distorsion de concurrence. C’est s’il n’y avait pas Travail.suisse
d’extension que la concurrence serait faussée.
1.119 Es ist bei einer Umsetzung sicherzustellen, dass sowohl die Fahrer/-innen als auch die BE, BS
Fahrzeughalter/-Innen mit den Bestimmungen der ARV 1 vertraut sind und diese
gewissenhaft einhalten können.
1.120 Bei der Ausweitung haben auch die Arbeitgeber die Art. 16 – 18 einzuhalten. BS
1.121 Zusätzlich müssen Überlegungen angestellt werden, welche Regelungen erforderlich BE
sind, wenn eine Fahrerin, ein Fahrer eines Lieferwagens aufgrund der ARV-Vorschriften
übernachten muss, jedoch keine Schlafmöglichkeit im Fahrzeug vorhanden ist.
10/26 ASTRA-D-1AD83401/2425