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Vernehmlassung 2023/81: Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli · 26 Seiten

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Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli Ergebnisbericht

wäre eine Ausweitung der ARV 1 auf den gewerblichen Binnenlieferwagenverkehr

angezeigt, um dem Anstieg des schädlichen Strassengütertransportes Einhalt zu

gebieten.

2.226 Eine Erhöhung der Transportpreise auf der Strasse hilft den Schienengütertransport relativ SEV

attraktiver zu machen. Eine erfolgreiche Verlagerung, insbesondere im

Binnengüterverkehr, kann nur gelingen, wenn der strukturelle Kostennachteil der Schiene

wettgemacht werden kann. Ausserdem würden weniger Strassengütertransporte mit

Fahrzeugen bis zu 3.5 Tonnen die Strassenverkehrsinfrastruktur nachhaltig entlasten und

mithelfen die CO2-Emissionen zu senken.

2.227 Die Kosten für die Umrüstung und allfällige Schulungen und die bürokratischen Aufwände SPS, Alpen-

in den Unternehmen und bei den Behörden sind zumutbar. Die Unternehmen des Initiative, gewerblichen Lieferwagentransportes in der Schweiz (insb. im Binnenverkehr) können die Fussverkehr Verkehrssicherheit entsprechenden Kosten den Auftraggebern weitergeben. Schweiz, Pro Velo, VCS

2.228 Es ist in einigen Regionen bei Strassenkontrollen aufgefallen, dass Transportunternehmer ARVAG, Les

vermehrt Fahrzeuge (Lieferwagen mit Anhänger) immatrikulieren, welche im Routiers Binnenverkehr nicht unter die ARV 1 fallen. Der Grund ist, dass die Fahrer solcher Suisses, Fahrzeuge arbeitsrechtlich durch die zuständigen Behörden praktisch nicht kontrolliert Travail.suisse werden und aus diesem Grund wesentlich längere Arbeitszeiten aufweisen als vom

Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Teilweise werden auch ARV 1 unterstellte

Fahrer*innen genötigt nach ihrer regulären Arbeitszeit auf dem Lastwagen, noch einen

Transport mit einem Lieferwagen auszuführen, ohne dass diese Arbeitszeiten im

Fahrtenschreiber (Fahrerkarte) nachgetragen werden.

2.229 Die Mehrheit des ARVAG-Vorstandes ist der Meinung, dass eine ARV 1 Unterstellung von ARVAG

Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen zum gewerblichen Sachentransport ab 2.5 to im

Binnen- wie im grenzüberschreitenden Verkehr, die Anzahl solcher Fahrzeuge minimieren

würde und für die Fahrer*innen ein positives Signal in Bezug auf den Arbeitnehmerschutz

hätte.

2.230 In den letzten Jahren sind zudem auch immer mehr Unternehmen in diesen Markt SPS

eingestiegen, das tun diese Unternehmen nur solange es wahrscheinlich ein gutes

Geschäft ist. Solange in der Schweiz im E-Commerce ohne Mehrkosten Same-Day-

Delivery und kostenlosen Rücksendungen sowie Lieferungen angeboten werden, können

minimale Transaktionskosten zur Einhaltung der ARV 1 nicht bedeutende Kostenfaktoren

für den Betrieb sein.

2.231 Des Weiteren sind mehr Kontrollen im Strassengüterverkehr gesellschaftlich SPS

wünschenswert, sie führen insb. zu mehr Verkehrssicherheit für alle: Gerade auch

Lieferwagen fallen negativ in den Kontrollstatistiken des Bundes auf.

2.232 Wir haben kein Interesse, Handwerker, die über eine funktionierende Arbeitszeiterfassung Les Routiers

verfügen zusätzlich unter die ARV1 zu stellen. Suisses, Travail.Suisse

2.233 Hingegen ist die Präzisierung betreffend das Führen des Fahrzeuges hinkend. Geht es Les Routiers

hier nur um die Lenkzeit? Geht es um Tätigkeiten die mit dem Fahrzeug in Verbindung Suisses, stehen, wie Abladen und Aufladen, Tanken, Fahrzeugreinigung, Koordination mit der Travail.Suisse Disposition, Abläufe in der Logistik etc.? Die Eingrenzung ist ungenügend formuliert und

lässt Zweifel offen.

Keine Stellungnahme / nicht betroffen

Im Fragebogen «keine Stellungnahme / nicht betroffen» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert: VD, Scienceindustries

Kein Fragebogen, aber entsprechend geäussert: SVP, KKJPD

2.301 Cela nécessiterait une analyse plus poussée des réelles conséquences. VD

Anträge

SEV, SGB, Unia

2.401 Der Bundesrat wird aufgefordert, die vorgeschlagene Revision zu überdenken und eine SEV, SGB,

umfassende, gleiche materielle Regelung für alle Lieferwagenkategorie, inkl. unter 3.5 Unia Tonnen Gewicht, zu implementieren, und zwar:

• Die Einführung eines ARV-Kurses für alle Berufsleute, damit diese genügende

Kenntnisse zu den Sicherheitsvorschriften der ARV1 sowie zur Bedienung des

Fahrtschreibers haben. Die Kosten, die der Arbeitgeber zu tragen hat, werden

17/26 ASTRA-D-1AD83401/2425