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Vernehmlassung 2023/81: Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli · 26 Seiten
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Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli Ergebnisbericht
jeder zweite ist verbeult - weist auf ein grundlegendes Problem hin. Zudem sind viele
selbstständig erwerbend und unterstehen keinerlei Kontrolle.
2.216 Eine Ausweitung auf den Binnenverkehr würde den Nutzen der Vorlage bezüglich der SPS, Alpen-
erhöhten Verkehrssicherheit deutlich vergrössern. Das BFU hält zum Sicherheit- Initiative, Risikofaktor Müdigkeit beim Lieferwagenverkehr fest «Der Müdigkeit kann Fussverkehr entgegengewirkt werden, indem die Arbeitszeiten nicht zu lang, die körperlichen Schweiz, Pro Velo, VCS Belastungen der Fahrer nicht zu schwer und die Fahrten bei Dunkelheit möglichst selten
sind. Dies könnte beispielsweise darüber erreicht werden, dass die Fahrer nicht für das
Be- und Entladen der Fahrzeuge zuständig sind bzw. dass die Arbeitstage nicht zu lang
sind.» Genau bei diesem Aspekt, der Länge der Arbeitszeiten, und damit einem der
wichtigsten Risikofaktoren für die Verkehrssicherheit, würde mit Gültigkeit der ARV 1 auch
im Binnenverkehr eine erhebliche Verbesserung erreicht.
2.217 Für die Verkehrssicherheit ist es letztlich unerheblich, ob der Chauffeur einen Transport SEV
im Binnen- oder im grenzüberschreitenden Verkehr ausführt. Das Argument, die
Fahrzeiten seien im grenzüberschreitenden Verkehr länger als im Binnenverkehr, bei
denen ein grösserer Teil der Arbeitszeit für Ein- und Ausladen verwendet werde, ist nicht
stichhaltig. Denn Übermündung ist nicht lediglich auf die Dauer der Fahrzeit allein
zurückzuführen, sondern auf die Arbeitszeit im Allgemeinen. Bei der Beurteilung, ob der
Geltungsbereich auch auf den Binnenverkehr auszweiten ist, muss daher u. E. auf die
Arbeitszeit allein abgestellt werden.
2.218 Die Statistiken zeigen, dass übermässig lange Arbeitszeiten und fehlende Pausen im SGB, Unia
Zustellgewerbe gerade bei Kleintransportern unter 3.5 Tonnen Gewicht bei rein
inländischen Fahrten zu ernsthaften Sicherheitsrisiken bzw. zu grösseren Risiken führen
als grenzüberschreitende Transporte, die von der Schweiz in die EU führen.
2.219 Versicherungsprämien in diesem Bereich sind entsprechend hoch. Wir stellen immer Les Routiers
wieder hochproblematische Beschäftigungsverhältnisse wie Schwarzarbeit, suisses, Scheinselbständigkeit, Tiefstlohn ohne Stundenerfassung fest. Travail.suisse, Unia
2.220 Die grossen Paketdienstleister haben keine oder äusserst wenige direkt angestellte Les Routiers
Fahrer, Die Aufträge werden an Subunternehmer vergeben. Sogenannte Mitarbeiter suisses, geben Arbeit selbst an Kollegen weiter, die nicht beim Subunternehmer angestellt sind. Travail.suisse Behördliche Kontrolle findet nicht statt und ist nicht möglich.
2.221 Bei einer Einführung des Fahrtschreibers wäre die Schwarzarbeit in kurzer Zeit Les Routiers
eingedämmt. Wird auf die Unterstellung unter die ARV1 verzichtet, bedeutet das auch, Suisses, dass aufgrund der möglichen Mehrkosten Schwarzarbeit gewünscht oder zumindest Travail.suisse geduldet wird.
2.222 Der Fachkräftemangel könnte mit den verbesserten Arbeitsbedingungen durch die SPS, Alpen-
Anwendung der Vorschriften zu den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten, reduziert werden. Initiative, Arbeitsmärkte sind dynamisch und es gilt grundsätzlich: Verbessern sich Bedingungen, so Fussverkehr interessieren sich mehr Personen für eine Branche. Schweiz, Pro Velo, SEV, VCS,
2.223 Ebenfalls könnten höhere Preise zu besseren Löhnen beitragen. Jedenfalls sind höhere SEV
Transportpreise grundsätzlich zu begrüssen, weil sie volkswirtschaftlich, gesellschaftlich
und umweltpolitisch von Nutzen sind. So würden höhere Transportpreise Einkäufe im
Detailhandel gegenüber dem Online-Handel wieder konkurrenzfähiger machen, weil die
Preisdifferenz verkleinert wird. Dadurch würde die inländische Wertschöpfung erhöht.
2.224 Gerade die Fahrtschreiberpflicht würde die Kontrolle der Arbeitszeiten überhaupt erst SEV
flächendeckend möglich machen. Da gewerbsmässige Strassengütertransporte mit
Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen bisher lediglich dem Arbeitsgesetz (ArG) unterstellt sind,
besteht keine Pflicht die Fahrzeiten zu erfassen. Währenddem das ARV1 bei
Zuwiderhandlungen gegen die Kontrollbestimmungen klare Strafbestimmungen vorsieht,
wird bei Verletzung der Dokumentationspflicht nach Art. 46 ArG lediglich das Nicht-zur-
Verfügung-stellen bestraft, nicht aber die Verletzung der Dokumentationspflicht. Mit der
Ausweitung des Geltungsbereichs der ARV1 könnte dieser Missstand wirksam bekämpft
werden.
2.225 Aktuell sind die Preise für den Lieferwagentransport zu tief, dadurch ist die SPS, Alpen-
Transportleistungsnachfrage höher als umweltpolitisch wünschenswert. Zudem wird das Initiative, Problem verschärft, da verschiedene Verkehrsprognosen davon ausgehen, dass der Fussverkehr Strassengüterverkehr und insbesondere der Lieferwagenverkehr in den kommenden Schweiz, Pro Velo, VCS, Jahren noch deutlich zunehmen wird (vgl. ARE 2022). Gerade vor dem Hintergrund des
prognostizierten Wachstums des Lieferwagentransports insbesondere im Binnenverkehr
16/26 ASTRA-D-1AD83401/2425