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Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 16 Seiten

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Internationaler automatischer Informationsaustausch in Steuersachen. BG

3Werden die der zuständigen Behörde eines Partnerstaates übermittelten Informationen infolge eines rechtskräftigen Entscheids berichtigt, so übermittelt das meldende schweizerische Finanzinstitut oder der schweizerische meldende Anbieter von Kryptodienstleistungen die berichtigten Informationen der ESTV. Diese leitet die berichtigten Informationen der betroffenen Behörde weiter.

Art. 20 Verwendung der schweizerischen Steueridentifikationsnummer für

natürliche Personen

Meldende Finanzinstitute, meldende Anbieter von Kryptodienstleistungen und die zuständigen Behörden eines Partnerstaates verwenden im Rahmen der Übermittlung der für den automatischen Informationsaustausch erforderlichen Informationen betreffend natürliche Personen die AHV-Nummer.

Art. 22 Abs. 4

4Sie kann Weisungen erlassen. Diese orientieren sich an den OECD-Kommentaren zum Muster für eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden, zum Addendum und zum GMS einschliesslich seiner Änderung oder zur AIA-Vereinbarung Kryptowerte19 einschliesslich MRK.

Art. 23 Abs. 1

1Die ESTV kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den anwendbaren Abkommen und diesem Gesetz Personendaten und Daten juristischer Personen bearbeiten, einschliesslich der folgenden besonders schützenswerten Personendaten: Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen in Steuersachen.

Art. 24 Abs. 1, 3 Bst. bbisund e sowie 4 Bst. b und c

1Die ESTV betreibt ein Informationssystem zur Bearbeitung von Personendaten und Daten juristischer Personen, einschliesslich der folgenden besonders schützenswerten Personendaten: Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen in Steuersachen.

3Das Informationssystem dient der ESTV zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den anwendbaren Abkommen und diesem Gesetz. Es darf namentlich verwendet werden, um:

bbis. ein Register der relevanten meldenden Anbieter von Kryptodienstleistungen

Vernehmlassungzu führen;

e. verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen zu verhängen und zu vollstrecken;

4Der Bundesrat legt die Einzelheiten fest, insbesondere über:

b. die Kategorien der bearbeiteten Personendaten und Daten juristischer Personen;

19 SR …