Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/31: Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) · 19 Seiten
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Die KdK hält weiter fest, die Aufgaben, die das das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) im Rahmen des permanenten Kernstabs zur Krisenvorbereitung wahrnehme, sollen um die periodische Ausbildung, Schulung und Beübung der Mitarbeiter ergänzt werden. Dabei seien kantonale Vertretungen zweckmässig einzubinden.
Artikel 11
Der Kanton TI führt aus, dass die Zusammenarbeit zwischen dem PSK, dem OPK und dem permanenten Kernstab in Fragen der Kommunikation und möglichen Anträgen auf Unterstützungsleistungen geklärt werden müsse.
Der Kanton VD führt aus, dass die vorgeschlagene Organisation in bestimmten Fällen drei parallel arbeitende Stäbe zur Bewältigung der Krise auf Bundesebene vorsehe (PSK, OPK, permanenter Kernstab), zusätzlich zu den departementalen Krisenstäben und eventuellen Sonderstäben auf Verwaltungsebene. Die Zusammenarbeit und Koordination zwischen diesen Einheiten müsse insbesondere hinsichtlich ihrer Weisungsbefugnis und der Anforderung möglicher Unterstützungsleistungen präzisiert werden. Der Kanton VD schlägt vor die Wissenschaft in die Aufzählung von Artikel 11 Buchstabe e aufzunehmen, da die Auflistung abschliessend sei.
Der Kanton ZG beantragt, dass Artikel 11 mit der folgenden weiteren Aufgabe zu ergänzen sei: «Er unterstützt den OPK und den PSK mit methodischer Kompetenz und Führungsdienstleistungen in der Stabsarbeit.»
Der SGB fordert eine Ergänzung mit,: a. (neu): «Er unterstützt das federführende Departement beim Beizug weiterer Stellen des Bundes, der Kantone, Sozialpartner und Dritter.»
Artikel 12
Die Kantone AG, AR, BE, LU, NW, SO, TI, VS sowie die RK MZF beantragen, dass Bestimmungen zur Organisation und Durchführung von periodischen Ausbildungen und Schulungen sowie zur Durchführung von Übungen unter Einbezug der betreffenden Organe in die Vorlage aufgenommen werden.
Der Kanton AR erwartet, dass die Kantone systematisch in die Koordination der Vorsorgeplanung einbezogen werden. Ergänzend regt er an, dass der Bund auch den Einbezug der entsprechenden fachlichen Organe auf Stufe Bund und Kantone (z. B. im ABC-Bereich) im Rahmen der nationalen Vorsorgeplanungen sicherstelle.
Der Kanton VD begrüsst, dass das BABS mit der Koordination der nationalen Vorsorgeplanungen im Rahmen des ständigen Kernstabs beauftragt werde und erwartet, dass er über die interkantonalen Konferenzen systematisch in diese Koordination der Vorsorgeplanung einbezogen werde. Der Kanton VD empfiehlt zu Buchstabe b, dass es sinnvoll wäre, direkt in der Verordnung klarzustellen, wer unter die Bezeichnung „Dritte“ falle, insbesondere die Betreiber kritischer Infrastrukturen. Des Weiteren solle Buchstabe i folgendermassen ergänzt werden: „mit den eidgenössischen Departementen, den Kantonen, den Betreibern kritischer Infrastrukturen und der Wissenschaft“
Die SVP lehnt einen Ausbau der Verwaltung zugunsten von Früherkennungsstellen in allen Verwaltungseinheiten ab und fordert eine bessere Führung und Koordination der bereits bestehenden Früherkennungs- und Auswertungsstellen. Die Verantwortung für Grossübungen solle klar bei einer Organisationseinheit liegen und nicht zwischen zwei Organisationen aufgeteilt werden, da sonst unklare Grundlagen entstehen und die Übungsorganisation und -durchführung durch zusätzlichen Koordinationsaufwand zwischen den beiden Organisationen erschwert werde.