Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/31: Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) · 19 Seiten
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1 Ausgangslage
Im Rahmen der zweiten Auswertung des Krisenmanagements der Bundesverwaltung in der Covid-19-Pandemie hat der Bundesrat die Bundeskanzlei (BK) und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am 22. Juni 2022 beauftragt, zusammen mit den anderen Departementen Varianten für die Organisation des Krisenmanagements der Bundesverwaltung auf strategischer und operativer Ebene zu erarbeiten und dem Bundesrat ein Aussprachepapier zur verbesserten Krisenorganisation der Bundesverwaltung (Aussprachepapier) zu unterbreiten.
In der Folge hat der Bundesrat am 29. März 2023 vom Aussprachepapier Kenntnis genommen und Eckwerte für die zukünftige Krisenorganisation der Bundesverwaltung festgelegt. Dabei hat er das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit der BK und unter Einbezug der anderen Departemente eine neue Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung zu erarbeiten.
Die fachlichen und politisch zentralen Anliegen können weitgehend im Rahmen der vorliegenden Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) gelöst werden. Aufgrund einer Stellungnahme des Bundesamts für Justiz (BJ) ist es jedoch aufgrund der gesetzlichen Verankerung im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz vom 20. Dezember 2019 (BZG1) nicht möglich, die Verordnung über den Bundesstab Bevölkerungsschutz vom 2. März 2018 (VBSTB2) mit der neuen Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung aufzuheben. Die gesetzlichen Bestimmungen im BZG werden im Rahmen einer geplanten Gesetzesrevision unter Berücksichtigung der sich darauf stützenden Verordnungen angepasst.
Mit der vorliegenden Verordnung sollen zudem vom Bundesrat in Antworten auf parlamentarische Vorstösse in Aussicht gestellte Anpassungen umgesetzt werden:
Motionen Geschäftsprüfungskommissionen NR und SR 22.3506 und 22.3507 «Rechtsgrundlagen für einen Fach-Krisenstab».
2 Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat hat am 15. Mai 2024 das VBS beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur KOBV durchzuführen und die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und die weiteren interessierten Kreise zur Stellungnahme einzuladen. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 15. Mai bis zum 4. September 2024. 53 Adressaten wurden zur Stellungnahme eingeladen. Es sind insgesamt 48 Stellungnahmen eingegangen.3
1 SR 520.1
2 SR 520.17
3 Die Vernehmlassungsunterlagen und eingegangenen Stellungnahmen sind publiziert unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/31/cons_1