Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/31: Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) · 19 Seiten
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Der Kanton BS führt aus, dass der OPK mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet werden solle – etwa zur Zuteilung von Aufgaben an die verschiedenen Krisenstäbe, zur Verabschiedung von Richtlinien und Vollzugshilfen, zum Einbezug von Dritten oder zur Bildung von Ad-hoc-Arbeitsgruppen. Damit dies auch gegenüber den Kantonen zielführend erfolgen könne, befürworten sie, dass diese stets im OPK vertreten seien.
Artikel 8
Der Kanton VD ist der Ansicht, die KdK sei der richtige Ansprechpartner auf der Ebene des PSK, nicht aber gleichzeitig auch auf der operativen Ebene. Der erläuternde Bericht solle in diesem Sinne ergänzt werden.
Artikel 9
Der Kanton VD führt aus, dass eine schematische Darstellung fehle, um die Dynamik und die strukturelle und funktionale Kohärenz des Ganzen zu verstehen. Dies müsse in der Betriebs- oder Ausführungsdokumentation ausgeführt werden.
Artikel 11
Die KdK führt aus, dass im erläuternden Bericht von einem «Mandat» gesprochen werde, das zu Beginn eines Einsatzes zu klären sei. Im Hinblick auf eine effiziente Zusammenarbeit im Krisenfall wäre hier eine Präzisierung insbesondere bezüglich der Weisungsbefugnisse und der Beantragung allfälliger Unterstützungsleistungen sinnvoll.
Artikel 11 und 12
Der Kanton BE beantragt, dass das Informations- und Einsatzsystem (IES) in den Erläuterungen zu diesen beiden Anträgen ebenfalls zu erwähnen sei.
Artikel 12
Bisher sind dem Kanton VD keine Treffen zwischen dem Bund, den Kantonen und insbesondere den Betreibern kritischer Infrastrukturen bekannt. Dies solle umgehend geändert werden.
Artikel 17
Der Kanton BS beantragt, dass der Koordinationsauftrag der Bundeskanzlei entsprechend auszubauen sei und Artikel 17 um eine Bestimmung zur vertikalen Koordination der Krisenkommunikation des Bundesrates und der Kantonsregierungen zu ergänzen. Sofern eine Krise auch die Kantone betreffe, sei es wichtig, dass der Bundesrat und die Kantonsregierungen gegenüber der Bevölkerung möglichst abgestimmt und kohärent und wenn angezeigt auch gemeinsam kommunizieren.