Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/31: Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) · 19 Seiten

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Der Kanton VS führt aus, dass die Organisation und Funktionsweise der Krisenstäbe sowie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stäben in der Verordnung besser präzisiert werden solle. Die Organisation erscheine ihnen etwas kompliziert, personalintensiv und führungsintensiv. Aus dem Verordnungsentwurf gehe nicht klar hervor, wie die Koordination zwischen den verschiedenen Stäben erfolgen solle. Es sei zu überlegen, ob eine schlankere und einfachere und damit leistungsfähigere Krisenorganisation geschaffen werden könne.

Die SPS verlangt, dass neben dem systematischen Einbezug der Wissenschaft auch die Zivilgesellschaft verstärkt in die Krisenorganisation einzubinden sei. Dies gelte insbesondere für Situationen, in denen Grundrechte eingeschränkt werden müssen, wie dies während der Covid-19-Pandemie der Fall war. Eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft könne dazu beitragen, die Akzeptanz von Massnahmen in der Bevölkerung zu erhöhen und sicherzustellen, dass unterschiedliche Perspektiven und Bedürfnisse in die Entscheidungsprozesse einfliessen. Sie schlägt daher vor, dass Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft in geeigneter Weise in die Arbeit der Krisenstäbe integriert werden. Dies könne beispielsweise durch eine Einladung geeigneter zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure zum in Artikel 16 KOBV festgeschriebenen wissenschaftlichen Beratungsgremium erfolgen.

Die SVP lehnt die Vorlage in dieser Form ab. Die Dreiteilung der Krisenorganisation werde grundsätzlich unterstützt, die Schaffung eines permanenten Kernstabes sei jedoch überflüssig, da auf verschiedenen Ebenen bereits funktionierende Krisenpläne und -stäbe bestehen, die lediglich besser koordiniert werden müssen. Auch die Verlagerung des Krisenmanagements in die Hände der zivilen Spitzenverwaltung sei höchst fragwürdig. So führt die SVP aus, dass die Departemente und Verwaltungseinheiten auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene bereits heute über funktionierende Krisenstrukturen verfügen. Es sei nicht notwendig, neue Stäbe für zusätzliche Krisenstrukturen zu schaffen, sondern die Schnittstellenproblematik zwischen den bestehenden Strukturen zu lösen. Statt der Schaffung eines neuen und teuren Kernstabes fordert sie hier die Einrichtung einer Zusammenführungs- und Koordinationsstelle. Der erläuternde Bericht erwecke den Eindruck, dass das gesamte Krisenmanagement in der zivilen Spitzenverwaltung angesiedelt werden solle, was durchaus fragwürdig sei. So spielen beispielsweise professionelle Organisationen wie das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) und der Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) in dieser Organisation keine Rolle. Auch andere militärische, polizeiliche oder nachrichtendienstliche Elemente würden in der Vorlage nicht erwähnt, obwohl sie in einer solchen Struktur zwingend vertreten sein müssten. Auch die Szenarien «Krieg» und «Verteidigung» scheinen bei dieser geplanten Neustrukturierung nicht berücksichtigt zu werden.

Artiset begrüsst die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Es fehle aber der explizite, ergänzende Einbezug weiterer Akteure aus der Zivilgesellschaft oder von Leistungserbringern z.B. aus dem Gesundheits- und Sozialbereich zur Bewältigung einer Krise.

Chance Schweiz hält die Lösung, bei einer Krise ein federführendes Departement zu bestimmen, für falsch. Stattdessen solle eine übergeordnete Nukleuszelle mit Zugriff auf eine eingespielte interdepartementale und allenfalls interkantonale Aufbauorganisation gebildet werden. Dieser Nukleus (permanenter Kernstab) sei zwingend durch den Bundeskanzler resp. Bundeskanzlerin als Stabschef des Bundesrates zu führen.

Economiesuisse begrüsst grundsätzlich, dass der Bund seine Krisenorganisation anpassen möchte. Die vorgeschlagene Struktur sei zu komplex und zu nahe an den üblichen Prozessen angelegt, um während Krisen rasch, effizient und zielgerichtet agieren zu können. Auf den PSK sei zu verzichten, der OPK müsse dagegen direkt Zugang zum Bundesrat haben und diesem Vorschläge und Entscheidungsgrundlagen unterbreiten können. Grundsätzlich sei Economiesuisse mit den Aufgaben des permanenten Krisenstabs aber einverstanden.