Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/35: Erlass der Cybersicherheitsverordnung (CSV) · 39 Seiten
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Grundlage erhalten haben. Zudem wurde am 1. Januar 2024 das NCSC als BACS in das VBS überführt.
Aus diesem Grund finden sich organisationale Bestimmungen zum BACS in Art. 15a Abs. 1 und 2 Bst. a–g OV-VBS7.
Die Aufgaben des BACS werden im Verordnungsentwurf – zusammen mit der Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen – präzisiert und konkreter umschrieben. Sie regelt daher das Verhältnis zwischen dem BACS und Betroffenen ausserhalb der Bundesverwaltung, während die ISV die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Informationssicherheit innerhalb der Bundesverwaltung definiert.
3 Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Gesamtbeurteilung der Vorlage
Die CSV erhält überwiegend eine positive Resonanz. Eine grosse Mehrheit der Stellungnahmen bewertet die Initiative zur Stärkung der Cybersicherheit in der Schweiz grundsätzlich positiv. Viele Akteure begrüssen die Bemühungen, die Sicherheit in diesem Bereich zu verbessern.
Trotz der allgemeinen Zustimmung gibt es jedoch zahlreiche konstruktive Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge. Diese beziehen sich oft auf spezifische Aspekte der Verordnung und zielen darauf ab, deren Praktikabilität und Effektivität zu steigern.
Hauptanliegen sind dabei die Harmonisierung und Koordination verschiedener Meldeverfahren, Präzisierungen bestimmter Begriffe und Prozesse sowie eine Anpassung der Meldepflichten, um übermässigen administrativen Aufwand zu vermeiden. Auch die stärkere Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden sowie Flexibilität bei Fristen und Ausnahmeregelungen sind wichtige Punkte.
Zudem äussern verschiedene Sektoren, wie der Finanzsektor, das Gesundheitswesen und die Telekommunikation, ihre branchenspezifischen Anliegen, die ihre jeweiligen Bedürfnisse und Herausforderungen widerspiegeln.
Aus föderaler Perspektive betonen die Kantone die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sowie die Berücksichtigung kantonaler Strukturen.
Wirtschaftliche Aspekte spielen ebenfalls eine Rolle. Wirtschaftsverbände und Unternehmen unterstützen die Verordnung zwar grundsätzlich, mahnen jedoch zur Verhältnismässigkeit und fordern wirtschaftlich tragbare Lösungen.
Insgesamt besteht ein breiter Konsens über die Notwendigkeit des Erlasses der CSV, begleitet von dem Wunsch nach praxisnahen Anpassungen und Präzisierungen bei der Umsetzung.
3.2 Gruppierte Stellungnahmen zur CSV nach Einschätzung und Stossrichtung
3.2.1 Übersicht der positiven Vernehmlassungsantworten zur CSV ohne wesentliche Änderungsvorschläge
Die CSV hat in der Vernehmlassung bei einigen Vernehmlassungsteilnehmenden uneingeschränkte Zustimmung gefunden:
Mehrere Kantone äusserten sich besonders positiv (BS, OW, SZ, SG, NW und TI).