Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/35: Erlass der Cybersicherheitsverordnung (CSV) · 39 Seiten
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KKJPD entschied sich für eine neutrale Position, indem sie komplett auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichtete. Stattdessen überliess sie es den einzelnen Kantonen, sich zur Vorlage zu äussern.
Piratenpartei Schweiz äussert sich nicht wertend zur CSV, sondern konzentriert sich in ihrer Stellungnahme auf ein spezifisches Kernanliegen bezüglich der koordinierten Offenlegung von
Schwachstellen.
ASIP nahm eine sehr fokussierte Haltung ein und äusserte sich ausschliesslich in Bezug auf eine Ausnahme von der Meldepflicht für die von ihrer vertretenen Branche.
3.3 Anträge und Bemerkungen zum Vorentwurf
3.3.1 Vorbemerkung
Im Folgenden werden die Bemerkungen, Änderungsvorschläge und Kritikpunkte zu den einzelnen Bestimmungen des Entwurfs der CSV aufgeführt. Es werden jeweils lediglich die in einer Stellungnahme vorgebrachten Hauptargumente erwähnt. Besonders ausführliche Stellungnahmen werden nur insoweit wiedergegeben, als sie konkrete materielle Änderungen fordern. Weitere Einzelheiten können den im Internet
publizierten Stellungnahmen entnommen werden.
Stillschweigende Zustimmung bzw. der Verzicht auf eine Rückmeldung zu einem Artikel wird nicht erwähnt. Dies soll die Leserschaft aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass trotz zahlreicher kritischer Stimmen zu einzelnen Bestimmungen eine Mehrzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden mit weiten Teilen der vorgeschlagenen Verordnungsbestimmungen grundsätzlich einverstanden ist. Zur Verordnungssystematik als solche sind keine Stellungnahmen eingegangen.
3.3.2 Anträge und Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen
3.3.2.1 Artikel 1 (Gegenstand)
Art. 1
Diese Verordnung regelt:
a. die Nationale Cyberstrategie und deren Steuerungsausschuss;
b. die Aufgaben des Bundesamtes für Cybersicherheit (BACS);
c. den Informationsaustausch des BACS mit Behörden und Organisationen zum Schutz vor Cybervorfällen und Cyberbedrohungen;
d. die Meldepflicht für Cyberangriffe.
Zum vorliegenden Artikel sind 3 Stellungnahmen eingegangen, die sich im Wesentlichen auf die Präzisierung des Geltungsbereichs und die Abgrenzung zu anderen Regelwerken fokussieren:
FER weist auf eine fehlende Regelung der Cyberverteidigung hin.
BL fordert eine Berücksichtigung des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS).
BE verlangt eine klare Abgrenzung der CSV-spezifischen BACS-Aufgaben von den generellen Aufgaben in der ISV.